Gebäudeinnenreinigung von 9 Polizeiliegenschaften der Kreispolizeibehörde Unna
Gebäudeinnenreinigung von 9 Polizeiliegenschaften der Kreispolizeibehörde Unna; besondere Anforderungen für die Reinigung von Leitstelle, Wachbereichen, Gewahrsamen und einer RaumschießanlageDie Wertung erfolgt anhand der Regelungen der Leistungsbeschreibung. Der Preis wird gemäß Nr. 15 der Leistungsbeschreibung (Zuschlagskriterien) mit 70 % und die Qualität mit 30 % bewertet.
Einmalige Verlängerung um ein weiteres Jahr
Nachprüfungsverfahren jederzeit zulässig
Keine
Nachforderung wird mit einer Frist von 5 Kalendertagen erfolgen.
Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über das Vorliegen einer Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 3.000.000,00 EURO
Mindestjahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über einen Mindestjahresumsatz von 100.000,00 EURO
Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über vergleichbare Referenzprojekte durch Vorlage von mindestens zwei Referenzprojekten
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis durch Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. sonstige Erlaubnis zur Berufsausübung
Reinigungskonzept (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Reinigungskonzept gemäß Nr. 3 der Leistungsbeschreibung
Nachweis über die Erlaubnis nach § 7 SprengG für die Reinigung von Schießanlagen; Befähigungsscheininhaber nach § 20 SPrengG (nur Los 1)
Nachweis Mindestjahresumsatz
Nachweis Referenzprojekte
Nachweis Zuverlässigkeit I
Nachweis Zuverlässigkeit II
Nachweis Haftpflichtversicherung
Nachweis Erlaubnis zur Berufsausübung
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Nachweis Zuverlässigkeit I: Nachweis über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB- Nachweis Zuverlässigkeit II: Nachweis über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen ange-sichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren durch Eigenerklärung (mit Formular Anlage-Eigenerklärung-VO-2022-833)
Gemäß 5.1.3.1 der Leistungsbeschreibung wird das einzusetzende Personal vor Antritt einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen.
Erlaubnis nach § 7 SprengG für die Reinigung von Schießanlagen; Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprengG - siehe 5.1.4 der Leistungsbeschreibung