Die von den Unternehmen übermittelten und von diesen als vertraulich gekennzeichneten Informationen werden durch den öffentlichen Auftraggeber nicht weitergeben. Bei der gesamten Kommunikation sowie beim Austausch und der Speicherung von Informationen wird die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen gewährleistet. Die Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen sowie die Dokumentation über Öffnung und Wertung der Teilnahmeanträge und Angebote werden auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich behandelt