Lieferung von insgesamt 7 fahrzeugmontierten Prüfausrüstungen für die Eichung von Straßenzapfsäulen als Kofferaufbau inkl. Fahrgestelle.
Anforderung an die Lieferung ist die Beschaffung des Fahrgestells mit einer Doppelkabine, den Kofferaufbau mit der Prüfausrüstung und dem Innenausbau für die hintere Fahrerkabine als Gesamtleistung.
In dem Kofferaufbau sind 4 Eichkolben als Eichkolbenbatterie zu installieren ( 10 l, 20 l, 50 l und 100 l). Das Messgut (die üblichen Kraftstoffe an Tankstellen) muss sowohl in Zwischentanks pumpbar als auch direkt aus den Eichkolben entleerbar sein. Die Prüfausrüstung ist komplett zu verrohren und die Entleerung der Zwischentanks muss über Schwerkraftabgabe und Pumpe möglich sein. Zusätzlich ist ein AdBlue-Kolben (20 l) mit separatem Auslauf in die Eichkolbenbatterie einzubauen.
DEA
Genaue Angaben zu den Fristen für dieEinlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kanndieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe derVergabeentscheidung per Fax oder elektronischem Weg bzw. 15 Kalendertage nach Absendung derBekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). DieZulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit dieVergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - biszum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2GWB genannten Fristen verwiesen. 3. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einerAuftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zurGeltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung derBekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf derjeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Es liegen keine weiteren besonderen Informationen vor.
Es erfolgt bei den fehlenden Unterlagen eine einmalige Nachforderung mit Fristsetzung. Wird die Frist nicht eingehalten und die nachgeforderten Unterlagen nicht vollständig eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Des Weiteren sind Nachweise, Unterlagen, etc. nicht zu schwärzen oder auf andere Weise unkenntlich zu machen, da ansonsten eine Prüfung nicht möglich ist.
Sofern Zutreffendes nachgewiesen konnte, wird das Angebot ausgeschlossen
Sofern zutreffendes nachgewiesen konnte, wird das Angebot ausgeschlossen
Qualifikation (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Angabe der Qualifikation und Erfahrung der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Schweißernachweis, Kenntnisse metallverarbeitendes Gewerbe, Qualifikationsnachweis Subunternehmer), Kenntnisse mit ADR - von den zuständigen Institutionen, Behörden, Prüfanstalten, etc. ausgestellt
Qualitätssicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung
durchschnittliche Beschäftigtenzahl (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und der Zahl der Führungskräfte der letzten 3 Jahre
Unteraufträge (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verzeichnis über die Leistungen, die durch andere Unternehmen (Unterauftragsvergabe) erbracht werden sollen, ist beizufügen
Zertifizierungen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Auflistung von Zertifizierungen, die in Verbindung mit dem Auftrag spezielle Kenntnisse/Nachweise liefern
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen der letzten 3 Jahre
Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte - von der zuständigen Behörde ausgestellt
Mindestjahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Mindestjahresumsatz (max. Anforderung 2fache Höhe des geschätzten Auftragswertes bzw. bei den Losen auf dessen Wert. Bei Zuschlag mehrerer Lose auf den Gesamtwert der Lose) - von dem zuständigen Institut ausgestellt (aktuell oder nicht älter als 12 Monate)
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung - aktuell oder nicht älter als 12 Monate
Gesamtumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre - von dem zuständigen Institut ausgestellt
GbR
Einzureichende Unterlagen:- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Lieferung 1 fahrzeugmontierten Prüfausrüstung für die Eichung von Straßenzapfsäulen als Kofferaufbau inkl. Fahrgestelle.