Generalunternehmerleistungen Neubau AS1
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.09.2025
20.10.2025 10:00 Uhr
20.10.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Institut der Feuerwehr NRW
05515-03001-16
Wolbecker Str. 237
48155
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabestelle
vergabestelle@idf.nrw.de
+49 2513112-0
+49 2513112-1099

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Institut der Feuerwehr NRW
05515-03001-16
Wolbecker Str. 237
48155
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabestelle
vergabestelle@idf.nrw.de
+49 2513112-0
+49 2513112-1099

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251411-1691
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
45200000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ausschreibung von Generalunternehmerleistungen (GU-Leistung) für den Neubau des Multifunktionsgebäudes AS1 mit Werkstätten, Büros und Lehrsälen und mit einer BNB-Zertifizierung nach dem "Silber"-Standard.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW) ist mit einem Personalbestand von derzeit 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte Feuerwehraus- und Fortbildungseinrichtung Deutschlands. Das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen beabsichtigt die Durchführung eines einstufigen europaweiten Verfahrens zur Beschaffung der oben genannten Generalunternehmerleistungen zur Errichtung des Multifunktionsgebäudes AS1 in Telgte. Das Gebäude AS1 ist eines von drei neu geplanten Gebäuden auf dem Übungsgelände des Instituts der Feuerwehr NRW (IdF NRW), der sogenannten "Außenstelle" (AS) in Telgte. Die geplanten Neubaumaßnahmen auf der Außenstelle sind Teil der Gesamtmaßnahme "Infrastrukturoptimierung Münster und Telgte" des Instituts der Feuerwehr NRW. Die GU-Leistungen umfassen alle notwendigen Ausführungsleistungen in den Hochbau- und Technikgewerken für die schlüsselfertige Errichtung des Multifunktionsgebäudes AS1 mit Werkstätten, Büros und Lehrsälen einschließlich der für den Lehr- und Übungsbetrieb erforderlichen Feuerwehrtechnik. Das nicht unterkellerte Gebäude AS1 wurde mit einer Bruttogrundfläche von rund 6.250 m2 und einem Bruttorauminhalt von rund 28.000 m3 geplant. Die Flächen verteilen sich auf das Erdgeschoss und zwei Obergeschosse. Für den Neubau des Gebäudes AS1 ist eine Sondergründung erforderlich. Die Leistungen der Sondergründung werden separat ausgeschrieben und sind nicht Teil der GU-Ausschreibung. Die Ausführung der Neubaumaßnahme AS1 ist im Zeitraum August 2025 bis März 2027 geplant. Das Gebäude AS1 soll eine Zertifizierung nach dem BNB-Standard "Silber" erhalten. Architektur: Das Multifunktionsgebäude AS1 gliedert sich in seiner Kubatur in zwei Teile. Der nördliche Teil ist eingeschossig geplant und verläuft parallel zur nordöstlichen Grundstücksgrenze der Liegenschaft. Der L-förmige süd-westliche Teil in Richtung einer bestehenden Übungshalle wird hingegen dreigeschossig ausgeführt. Beide Gebäudeteile umschließen einen Innenhof, der über eine Durchfahrt unterhalb der Obergeschosse im westlichen Gebäudeteil erreichbar ist. Das Gebäude soll analog zu den anderen beiden geplanten Neubauten an der Außenstelle (nicht Teil dieser Ausschreibung) in einer einheitlichen Architektursprache errichtet werden. Die Fassaden werden größtenteils in Verblendmauerwerk aus rotem Klinker ausgeführt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
20
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Galgheide 7
48291
Telgte
Deutschland
DEA38

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Ausschreibung der Generalunternehmerausschreibung für das Gebäude AS1 erfolgt unter Haushaltsvorbehalt.
Grundsätzlich ist die Finanzierung der Maßnahme gesichert. Evtl. über das genehmigte Budget hinausgehend erforderliche Haushaltsmittel müssen durch das Finanzministerium jedoch erneut, gesondert freigegeben werden. Da dies erst mit Vorlage des Nachweises des konkreten Mehrbedarfs in Form eines Angebots möglich ist, besteht der Haushaltsvorbehalt.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges

BNB-Standard Silber

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YD3YT572CAAD

Einlegung von Rechtsbehelfen

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf die §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.

§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Ausschreibung der Generalunternehmerausschreibung für das Gebäude AS1 erfolgt unter Haushaltsvorbehalt.
Grundsätzlich ist die Finanzierung der Maßnahme gesichert. Evtl. über das genehmigte Budget hinausgehend erforderliche Haushaltsmittel müssen durch das Finanzministerium jedoch erneut, gesondert freigegeben werden. Da dies erst mit Vorlage des Nachweises des konkreten Mehrbedarfs in Form eines Angebots möglich ist, besteht der Haushaltsvorbehalt.

Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz NRW kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.

Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.

Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

42
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Eine Nachforderung von Unterlagen wird im Rahmen des § 16a VOB/A EU durchgeführt werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 6e Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 VOB/A EU (Bildung krimineller Vereinigungen)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 6e Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2VOB/A EU (Bildung terroristischer Vereinigungen)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 6e Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 VOB/A EU (Terrorismusfinanzierung oder Geldwäsche)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 6e Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 VOB/A EU (Betrug oder Subventionsbetrug)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 6e Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 VOB/A EU Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 6e Abs. 1 Nr. 10 VOB/A EU (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 6e Abs. 4 S.1 Nr. 1 VOB/A EU (Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 6e Abs. 6 Nr. 1 Alt. 1 VOB/A EU (Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 6e Abs. 6 Nr. 1 Alt. 2 VOB/A EU (Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 6e Abs. 6 Nr. 1 Alt. 3 VOB/A EU (Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 6e Abs. 6 Nr. 2 Alt. 1 VOB/A EU (Zahlungsunfähigkeit)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 6e Abs. 6 Nr. 2 Alt. 2 VOB/A EU (Insolvenz)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 6e Abs. 6 Nr. 2 Alt. 6 VOB/A EU (Einstellung der beruflichen Tätigkeit)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 6e Abs. 6 Nr. 2 Alt. 3 VOB/A EU (Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU (Schwere Verfehlung)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 6e Abs. 6 Nr. 4 VOB/A EU (Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 6e Abs. 6 Nr. 5 VOB/A EU Interessenkonflikt)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 6e Abs. 6 Nr. 6 VOB/A EU (Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 6e Abs. 6 Nr. 7 VOB/A EU (Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 6e Abs. 6 Nr. 8 und Nr. 9 VOB/A EU (Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens)

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Allgemeine Angaben zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 234) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.

Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind, oder es sind auf gesondertes Verlangen die für den Hauptauftragnehmer einzureichenden Unterlagen einzureichen. Etwaige Mindestanforderungen gelten nicht für andere Unternehmen (Nachunternehmer). Bei Bietergemeinschaften müssen die Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft beigebracht werden, sofern hierauf ausdrücklich hingewiesen wird. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.

Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 233)/ Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235). Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist auf gesondertes Anfordern des öffentlichen Auftraggebers z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236).

Unterauftragnehmer/Eignungsleiher: Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung, Formblatt 233). Der Bieter/ die Bietergemeinschaft, hat/ haben (wenn der Nachunternehmer bei Abgabe des Angebots noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den öffentlichen Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
- Formblatt "Bieterangaben" (Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der in Formblatt "Bieterangaben" geforderten Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.)

Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Allgemeine Angaben zur Eignung - Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 234) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.

Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind, oder es sind auf gesondertes Verlangen die für den Hauptauftragnehmer einzureichenden Unterlagen einzureichen. Etwaige Mindestanforderungen gelten nicht für andere Unternehmen (Nachunternehmer). Bei Bietergemeinschaften müssen die Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft beigebracht werden, sofern hierauf ausdrücklich hingewiesen wird. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.

Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 233)/ Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235). Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist auf gesondertes Anfordern des öffentlichen Auftraggebers z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236).

Unterauftragnehmer/Eignungsleiher: Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung, Formblatt 233). Der Bieter/ die Bietergemeinschaft, hat/ haben (wenn der Nachunternehmer bei Abgabe des Angebots noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den öffentlichen Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
- Formblatt "Bieterangaben" (Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der in Formblatt "Bieterangaben" geforderten Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.)

Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU - Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung Insolvenzverfahren und Liquidation - Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 6f EU VOB/A (sofern einschlägig) - Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation - Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung Russland-Sanktionen"). Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Es sind eine Gewerbeanmeldung, ein Handelsregisterauszug oder eine Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Es ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse einzureichen, sofern das Unternehmen beitragspflichtig ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Sollte das Unternehmen nicht beitragspflichtig sein, ist dies in einer gesonderten Erklärung mitzuteilen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Es ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen einzureichen, sofern das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Sollte das Finanzamt eine solche Bescheinigung nicht ausstellen, ist ein entsprechendes Mitteilungsschreiben des Finanzamtes einzureichen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Es ist eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen - Es ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (netto) - Es gilt, dass in den letzten 3 Geschäftsjahren ein Umsatz von mind. 20.000.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr erzielt worden sein muss. Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an. Die Umsatzangaben verstehen sich ohne Umsatzanteile eines ggf. beabsichtigt einzusetzenden Nachunternehmers.

Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Die Einreichung einer Eigenerklärung ist ausreichend. Es handelt sich um eine Mindestanforderung.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung betreffend eine Berufshaftpflichtversicherung - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen:
- mindestens 5.000.000,00 EUR je Verstoß für Personenschäden,
- mindestens 5.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden)
- mindestens 5.000.000,00 EUR für Umweltschäden
- Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der AG behält sich vor, von demjenigen Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Eine solche Eigenerklärung ist ausreichend. Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit vorstehenden Deckungssummen bzw. der Nachweis über die Aufstockung der Deckungssummen im Falle der Auftragserteilung ist eine Mindestanforderung.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal - Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Es gilt, dass mindestens 25 Arbeitskräfte je Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigt waren.

Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Eine solche Erklärung ist ausreichend. Es handelt sich um eine Mindestanforderung.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Geeignete (Unternehmens-)Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft betreffend vergleichbare Leistungen - Es muss mindestens eine Referenz aus den letzten bis zu 7 abgeschlossenen Kalenderjahren vorgelegt werden, die folgende Unterkriterien kumulativ erfüllt:

- Baukosten (ohne Baunebenkosten) mind. 10 Mio. EUR netto
- General-/Totalunternehmerleistung
- Neubaumaßnahme
- Maßnahme mit Nachhaltigkeitsaspekten wie folgt: Anwendung und Umsetzung eines Zertifizierungs-systems für Nachhaltiges Bauen (DGNB, BNB, LEED, BREEAM oder Erreichung einer vergleichbaren Nachhaltigkeitszertifizierung).
Ebenso berücksichtigt werden Referenzen, die im Jahr 2025 bis zum Ablauf der Angebotsfrist erbracht wurden. Das erste zurückliegende abgeschlossene Kalenderjahr ist das Jahr 2024.

Maßgeblich ist, dass die rechtsgeschäftliche Abnahme der Bauleistung in den benannten Zeitkorridor fällt. Die Bauleistungen können insofern auch länger als 7 abgeschlossene Kalenderjahre zurückliegen.

Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Jeder Referenz ist das in Formblatt "Bieterangaben" zur Verfügung gestellte Deckblatt vorzuheften, das vom Bieter entsprechend auszufüllen ist. Das Deckblatt ist jeweils betroffen auf die einschlägige Referenzangabe auszufüllen und zusammen mit der Referenz beizubringen. Die zwingend einzureichende Referenzbeschreibung ist auf maximal drei Seiten DIN A 4 zu beschränken.

Es handelt sich um eine Mindestanforderung.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt - Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung (Formblatt 233 "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen"). Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Finanzierung

siehe unter Ziffer 7 des Generalunternehmervertrages

siehe unter Ziffer 10 des Generalunternehmervertrages

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW).

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung