Pforten- und Sicherheitsdienst
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.10.2025
24.10.2025 11:00 Uhr
24.10.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Institut der Feuerwehr NRW
05515-03001-16
Wolbecker Str. 237
48155
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabestelle
vergabestelle@idf.nrw.de
+49 2513112-0
+49 2513112-1099

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Institut der Feuerwehr NRW
05515-03001-16
Wolbecker Str. 237
48155
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabestelle
vergabestelle@idf.nrw.de
+49 2513112-0
+49 2513112-1099

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251411-1691
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79710000-4
79713000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

24/7 Pforten- und Sicherheitsdienstleistungen am Institut der Feuerwehr NRW in Münster

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Auftragsgegenstand ist die Durchführung der Pforten- und Sicherheitsdienstleistungen auf der Liegenschaft Wolbecker Straße 237 in 48155 Münster. Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit von zunächst 12 Monaten (Vertragsende der fest beauftragten Leistung), beginnend am 01.12.2025, 12 Uhr. Nach einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um sechs Monate, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit vom AG gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beträgt inklusive aller möglichen Verlängerungen maximal 48 Monate.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12

Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit von zunächst 12 Monaten (Vertragsende der fest beauftragten Leistung), beginnend am 01.12.2025, 12 Uhr. Nach einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um sechs Monate, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit vom AG gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beträgt inklusive aller möglichen Verlängerungen maximal 48 Monate.

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Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Wolbecker Str. 237
48155
Münster
Deutschland
DEA33

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis:
Auf Ziffer 4.9 des Vertrages und dort Absatz sieben wird hingewiesen; der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber zwei Wochen nach Beginn der Vertragslaufzeit eine ordnungsamtliche bzw. eine Sabotageschutz-Untersuchung der eingesetzten Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen nachzuweisen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YD3YTA31ZW67

Einlegung von Rechtsbehelfen

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf die §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.

§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz NRW kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.

Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.

Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

32
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Eine Nachforderung von Unterlagen wird im Rahmen des § 56 VgV durchgeführt werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 sowie Nr. 5 GWB

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 sowie Nr. 7 sowie Nr. 8 sowie Nr. 9 GWB

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB

[ Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Allgemeine Angaben zur Eignung - Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU_Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtlichesverzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532 EU).
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist auf gesondertes Anfordern des öffentlichen Auftraggebers z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/ Eignungsleiher (Formular 533 EU).
Unterauftragnehmer/Eignungsleiher: Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Formular 532 EU Erklärung Unteraufträge). Der Bieter/ die Bietergemeinschaft, hat/ haben (wenn der Nachunternehmer bei Abgabe des Angebot noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den öffentlichen Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
- Erklärung zu §§ 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zur Selbstreinigungsmaßnehmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig)
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben
- Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung")
- Erklärung zum Vorliegen einer Versicherung gemäß Ziffer 3.2.2 der Informationsunterlage
Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen. Nicht in Deutschland ansässige Bieter/Bietergemeinschaften haben auf Verlangen eine gleichwertige Urkunde Ihres Herkunftslandes oder, falls nicht verfügbar, eine sonstige Erklärung mit entsprechenden Anforderungen einzureichen.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eignung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Ausschlussgründe (Mindestanforderungen) - - Eigenerklärung zu §§ 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zur Selbstreinigungsmaßnehmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig)
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Jährlicher Gesamtumsatz (Mindestanforderung) - Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben, in diesem Fall werden die Umsätze addiert.
Als Mindestanforderung wird jeweils ein jährlicher Gesamtumsatz von min. 2.400.000,00 EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gefordert.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung) - Folgende Eignungskriterien und Mindestanforderungen werden festgelegt:
- Eigenerklärung betreffend eine Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe (Deckungssummen je Versicherungsfall) gemäß Ziffer:
Versichert gelten Sicherungsdienstleistungen aller Art, insbesondere für:
- Objekt- und Streifendienste
- Empfangs- und Pförtnerdienste
- Überwachung von Anlagen der Haustechnik und sonstiger Anlagen
Der Umfang dieser Versicherung erfüllt die Voraussetzungen gemäß § 14 und 15 der Bewachungsverordnung in Verbindung mit Punkt 4.3 DIN 77200-1:2022-10.
Die Mindestversicherungssummen je Schadenfall betragen (Mindestanforderung):
- für Sachschäden 5.000.000 EUR
- für Personenschäden 5.000.000 EUR
- für reine Vermögensschäden 500.000 EUR
- für das Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten 250.000 EUR
- für das Abhandenkommen bewachter Sachen 250.000 EUR
- für Schäden aus Verletzung des Datenschutzes 250.000 EUR
- für Bearbeitungs- bzw. Tätigkeitsschäden 250.000 EUR
- für Umwelthaftpflichtschäden 2.500.000 EUR
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle (außer Umwelthaftpflichtschäden) eines Versicherungsjahres ist min. auf das jeweils Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Die Höchstersatzleistung für Umwelthaftpflichtschäden ist auf das Einfache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. (jeweils Mindestanforderung)
Sofern ein Versicherungsschutz nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, reicht eine Eigenerklärung des Bieters, dass ein entsprechender Versicherungsschutz im Auftragsfall gewährleistet wird.
Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Vergleichbare Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Mindestanforderung) - Einzureichen sind Referenzen der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (Stichtag für die Berechnung der Frist ist das Datum des Ablaufes der Angebotsfrist) ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Unternehmensreferenzen). Als abgeschlossen gilt eine Leistung auch dann, wenn die Leistung mind. ein Jahr oder länger andauert. Eine Leistung gilt als vergleichbar, wenn Sicherheits- oder Pfortendienstleistungen mit min. 8.000 Stunden pro Jahr erbracht wurden/ werden und das zu schützende Objekt kritische Infrastruktur i.S.d. § 2 Abs. 10 BSIG darstellt.
Es sind sowohl das Referenzdeckblatt auszufüllen als auch eine Referenzbeschreibung beizufügen. Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht.

Als Mindestanforderung gilt, dass mind. fünf Unternehmensreferenzen beigebracht werden müssen.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Befähigung Betreuung Kritische Infrastruktur (Mindestanforderung) - Der Bieter hat eine Zertifizierung gemäß DIN EN 17483 nachzuweisen, da es sich vorliegend um ein Objekt kritischer Infrastruktur i.S.d. § 2 Abs. 10 BSIG handelt.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- 324 EU 05-2021 - Angebotsschreiben ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 521 EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 523 EU 08-2022-Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 531 EU 10-2018 - Bewerber- Bietergemeinschaftserklärung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 532 EU 01-2020 - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 533 EU 10-2018 - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer Eignungsleiher ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Bieterangaben und -unterlagen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Dienstleistungsangebot_Münster_3 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung