Beschaffung einer (Automatik-)Drehleiter 23/12 mit Rettungskorb
Überführung des vom Auftraggeber vollständig abgenommenen Fahrzeuges an den LieferortWolbecker Straße 237 in 48155 Münster oderGalgheide 7 in 48291 Telgte
Die Beladung (Los 2) wird mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens einem Monat vom Auftragnehmer des Loses 1 abgerufen.
Die Beschaffung erfolgt vorbehaltlich der Zuweisung der Haushaltsmittel.
Verzicht auf einen kraftstoffbetriebenen Stromerzeuger.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf die §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz NRW kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Nach Ermessen des Auftraggebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Aufforderung nachgereicht werden. § 56 VgV bleibt unberührt.
Eigenerklärung über Erfahrungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über Erfahrungen im Bau von mindestens einer technisch vergleichbaren (Automatik-)Drehleiter 23/12 mit Elektroantrieb in den letzten 24 Monaten mittels Referenzliste nach § 46 Abs. 3 Ziffer 1 VgV. Die Referenzliste enthält mindestens einen Auftraggeber. Hilfreich ist hierbei die Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Zertifizierungsnachweis zum Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Zertifizierungsnachweis zum Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001
Nachweis über die vom Hersteller Sepura bestätigte Qualifizierung (Sach- und Fachkunde) zum Einbau von Funktechnik für den Digitalfunk BOS (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die vom Hersteller Sepura bestätigte Qualifizierung (Sach- und Fachkunde) zum Einbau von Funktechnik für den Digitalfunk BOS
zu Los 1:Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind bei Angebotsabgabe einzureichen:a) Eigenerklärung über Erfahrungen im Bau von mindestens einer technisch vergleichbaren (Automatik-)Drehleiter 23/12 mit Elektroantriebb) Zertifizierungsnachweis zum Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001c) Nachweis über die vom Hersteller Sepura bestätigte Qualifizierung (Sach- und Fachkunde) zum Einbau von Funktechnik für den Digitalfunk BOSd) Nachvollziehbare Gewichtsbilanze) Fahrgestellkonfiguration des Fahrgestellherstellersf) Technische Zeichnung des Fahrzeuges
Weitere Einzelheiten siehe unter Ziffer 1.1 der Leistungsbeschreibung zu Los 1.