Beschaffung einer SoftwarelösungDas Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW) ist die Landesfeuerwehrschuledes Landes Nordrhein-Westfalen. Zur effizienten Planung, Organisation und Dokumentation der jährlich rund 500 bis 850 Seminare mit etwa 17.000 bis 18.000 Teilnehmenden beabsichtigtdas IdF NRW die Beschaffung einer neuen Bildungsmanagementsoftware, die insbesonderedie Kursverwaltung, die Teilnehmendenorganisation sowie Auswertungs- und Berichtsfunktionen unterstützt.
Im Rahmen des IT-Projektes wird ein Gesamtwerkvertrag abgeschlossen, und zwar unter Verwendung des "EVB-IT Systemvertrag" Formulars mit diversen Anpassungen, welcheentsprechend hervorgehoben sind. Innerhalb dieser Gesamtleistung erfolgt Kauf derStandardsoftware (Nr. 4.3 EVB IT Systemvertrag), die Erstellung des Gesamtsystems mit Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, inkl. Customizing und Integration sowie Schnittstellen (Nr. 4.5, 4.7 und 4.10 EVB-IT Systemvertrag) sowie - nach Abnahme desGesamtsystems - Systemservice, einschließlich Wiederherstellung und Aufrechterhaltung derBetriebsbereitschaft sowie der Lieferung neuer Programmstände (Nr. 5.1 EVB-IT Systemvertrag) und der Weiterentwicklung (Nr. 6.1 EVB-IT Systemvertrag), einschließlich Schulungen und Dokumentation; diese Leistungen werden weitgehend pauschal vergütet (siehe Preisblatt). Ferner werden vom Bieter optional abrufbare Leistungen angeboten, wie Migration und sonstige Leistungen vor und nach Abnahme, welche grundsätzlich nach Aufwand (Nr. 7 EVB IT Systemvertrag) vergütet werden (siehe auch Preisblatt). Aus dem Kriterienkatalog folgen zwingende A Kriterien (Muss Kriterien), deren vollständige Erfüllung im betriebsbereitenGesamtsystem geschuldet ist, sowie zusätzlich bepunktete, nicht zwingende B Kriterien,die zu leisten sind, soweit sie im Vergabeverfahren vom Bieter als angebotenausgewiesen wurden. Zur Laufzeit: Für die Systemserviceleistungen beginnt die Leistungserbringung vertraglich mit dem Tag nach der erfolgreichen Abnahme; vorgesehen ist eine Mindestvertragsdauer von 84 Monaten. Die ordentliche Kündigung des Systemservice ist erstmals zum Ablauf der Mindestvertragsdauer mit einer Frist von 24 Monaten möglich; ohne fristgerechteKündigung läuft das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Dauer fort. Unabhängig davonkann der gesamte EVB-IT Systemvertrag (als Werkvertrag) nach § 648 BGB gekündigtwerden; die Kündigungsfolgen ergeben sich aus Nr. 18.7 EVB-IT Systemvertrag.Hinweis auf abweichende Vertragslängen: Während der Softwarekauf auf Dauer angelegt ist, läuft der Systemservice mindestens 84 Monate und ist danach ordentlich kündbar. Diese textliche Kurzfassung dient der groben Einordnung der Vertragsstruktur(Gesamtwerkvertrag, Softwarekauf, Services, Preislogik, Kriterienbindung, Laufzeit und Kündigung) und ersetzt keine eigene, vollständige, abschließende Sichtung und rechtliche bzw. wirtschaftliche Bewertung der Vertragsunterlagen.
Vom Bieter werden optional abrufbare Leistungen angeboten, wie Migration und sonstige Leistungen vor und nach Abnahme, welche grundsätzlich nach Aufwand (Nr. 7 EVB IT Systemvertrag) vergütet werden (siehe auch Preisblatt).
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUVgV
Zentrale Elemente des Verfahrens:Das gegenständliche Vergabeverfahren läuft inzwei Stufen ab. Bei dem hiesigen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmenim Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgenaufgefordert. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit demTeilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung. Nur diejenigen Unternehmen, die nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden, können ein Erstangebot (Stufe 2) einreichen. Die Zahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird gemäß § 51 VgV begrenzt (vgl. Anlage 2). Sofern die Anzahl der geeigneten Bewerber die vorgegebene Höchstzahl überschreitet, so erfolgt eine Auswahl der Bewerber anhand der nachfolgend definierten Auswahlkriterien. Bei identischer Punktzahl erfolgt eine Auswahl nach Losentscheidung.- Teilnahmefrist 14.09.2026- Öffnung der Teilnahmeanträge 14.09.2026- Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots 12.10.2026- Angebotsfrist 13.11.2026- Verhandlungsgespräche01.12.2026 - 04.12.2026- Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebots 07.12.2026- Angebotsfrist finale Angebote 25.01.2027- Zuschlagserteilung 07.03.2027
Es gilt § 160 GWB:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnungnach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 desArbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf derin der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Fristzur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,5. ein offensichtlicher Missbrauch desAntrags oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Satz 1 gilt nicht beieinem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB . § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz NRW kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bewerber-/Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Abgabe des Teilnehmerantrags und des Angebots über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen:Es gelten die Regelungen des § 56 VgV.Konkret: Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, sofern zu einem Kriterium der Eignungsmatrix Angaben gänzlich oderteilweise fehlen, diese nachzufordern.
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes,§ 98c des Aufenthaltsgesetzes,§ 19 des Mindestlohngesetzes,§ 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes,§ 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,§ 14 des Bundestariftreuegesetzes Entsprechend dem Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 14.04.2022 zur Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russland-Erklärung").
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
§§ 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB
§§ 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB
§§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
§ 123 Abs. 4 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung - Eigenerklärung, dass eine hinreichende Betriebshaftpflichtversicherung (je Versicherungsfall) mit der Deckungssumme pro Versicherungsfall:
Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Software- und Cyber-Schäden) 10.000.000,00 EUR
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV).Sofern der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft ist, hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft den Nachweis zu führen bzw. alternativ hat ein Mitglied den Nachweis einer Gruppenversicherung zu führen oder die Absicht zu erklären, im Falle der Auftragserteilung eine hinreichende Versicherung abzuschließen.Das Beibringen von Bestätigungen des Versicherers wird nicht gefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, diese von denjenigen Bewerbern auf gesonderte Nachforderung zu verlangen, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität - Zum Nachweis von hinreichendem Qualitätsmanagement ist die Kopie einer Urkunde einer Zertifizierung nach ISO 27001 Informationsmanagement gefordert.Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, erkennt der Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Informationsmanagementsysteme an, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Informationsmanagementsysteme den geforderten Informationsmanagementsystem entsprechen. In diesem Fall hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag per Eigenerklärung zum einen die Gleichwertigkeit des Informationsmanagementsystems und zum anderen die Gründe darzustellen, warum er nicht in der Lage war, eine Zertifizierung nach ISO 27001 in angemessener Frist vor Abgabe des Teilnahmeantrages einzuholen und warum er dies nicht zu vertreten hatte.
Anteil der Unterauftragsvergabe - Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Teile des Auftrags dasUnternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Erklärungder Nachunternehmerleistung). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahrensind einzureichen: - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig)sowie - Eignungsnachweise der Nachunternehmern analog den Anforderungen an die Bewerber.Die Mindestanforderungen gelten insoweit nicht. Bewerber können sich zum Nachweisder Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). In diesemFall ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: - Eigenerklärung Kapazitäten andererUnternehmen (Eignungsleihe) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind im Falleeiner Eignungsleihe einzureichen:- Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe- Eignungsnachweise der Nachunternehmern analog den Anforderungen an die Bewerber. DieMindestanforderungengelten insoweit nicht.- Haftungserklärung des eignungsverleihendenUnternehmens im Umfang der Eignungsleihe (für den Fall, dass sich der Bewerber die wirtschaftlicheoder finanzielle Leistungsfähigkeit leiht.) Leiht sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaftdie technische Leistungsfähigkeit, ist das eignungsverleihende Unternehmen zwingendfür den beliehenen Leistungsteil als Nachunternehmer einzusetzen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz - Der Auftraggeber bewertet dieses Auswahlkriterium anhand des jährlichen Netto-Gesamtumsatzesdes Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren. Maßgeblichsind die Netto-Umsatzzahlen in den letzten drei Geschäftsjahren, 2025, 2024 sowie 2023.Sofern für das Jahr 2025 noch keine Zahlen vorliegen sollten, weist der Bewerber daraufhin und gibt anstelle des Jahres 2025 das Jahr 2022 an. Als Mindestanforderung gilt,dass je Geschäftsjahr mindestens 1.800.000 EUR Umsatz (netto) nachgewiesen werden müssen.Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die nachgewieseneNetto-Summe je Geschäftsjahr entspricht gleichzeitig EG 1. Ab einem jährlichen Umsatz von 3.600.000 EUR (netto) wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei höherenUmsätzen als 3.600.000 EUR (netto) nicht vergeben. Umsatzwerte > 1.800.000 EUR (netto) und < 3.600.000 EUR (netto) werden hinsichtlich des Erfüllungsgrades linear interpoliert.Umsatzzahlen von Bewerbergemeinschaftsmitgliedern werden addiert. Umsatzanteile von beabsichtigtenNachunternehmern sind nicht mitzuerfassen, es sei denn, es liegt eine (entsprechendauszuweisende) Eignungsleihe vor. Es erfolgt eine Bepunktung des Umsatzes je Jahr (innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre). Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgradesder Bewertungsmatrix bewertet und jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert.Die Punkte pro Jahr werden addiert. "Krumme" Punktwerte werden stets auf die zweiteNachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 90 von 300 insgesamt möglichenPunkten erreichen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 1 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung undImplementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl Referenzen einer Anwendung, die mit dem relationalen Datenbankmanagementsystem "Microsoft SQLServer 2017 oder aktueller" oder "PostgresSQL RedHat Enterprise Linux (RHEL) 12.x oderaktueller" oder "MariaDB 10.x oder aktueller" betrieben wird. Als Mindestanforderunggilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird dieMindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von dreinachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesenerReferenzen > drei und < zehn wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert.Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwertewerden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssennicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahlder beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 2 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung undImplementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - AnzahlReferenzen einer Anwendung, welche über ein Planungstool verfügt, welches alle für die Planungrelevanten Daten sammelt, aufbereitet und visualisiert und eine zumindest teilautomatisiertePlanung unterstützt. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzennachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerberausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitigEG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höhererEG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen >drei und < zehn wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweilsermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werdenstets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durchunterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl derbeigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischenLimitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 3 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung undImplementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl Referenzen einer Anwendung, die die erstmalige Registrierung bislang noch nicht erfasster Personen überein Webportal ermöglicht. Dabei werden mindestens folgende Daten abgefragt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Private Anschrift, individuelle E-Mail-Adresse, Passwort, Dienststelle (biszu 3 Dienststellen); die Datenschutzhinweise sind vor dem Versenden abrufbar. Die Daten werden automatisiert in die Anwendungs-Datenbank übertragen und können dort verwendet undverändert werden. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird derBewerber ausgeschlossen.Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehnnachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nichtvergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehn wird hinsichtlichdes Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf diezweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge(Mehrfachankreuzung) ist möglich.Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden,sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/dieBewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt.Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtungbeträgt: 70/9.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 4 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung undImplementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - AnzahlReferenzen einer Anwendung, die es ermöglicht, einen Veranstaltungskatalog zu führen und zu pflegen, welcher im Internet öffentlich zugänglich ist. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestensdrei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderungnicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesenerReferenzen > drei und < zehn wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert.Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwertewerden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssennicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahlder beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 5 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl Referenzen einer Anwendung, die es ermöglicht, Einladungen an Gastdozierende und Prüfende digital zuversenden und bereitzustellen, und über einen Abrechnungsprozess für deren Honorare verfügt.Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesenwerden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen.Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehnnachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nichtvergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehn wird hinsichtlichdes Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden,sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/dieBewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtungbeträgt: 70/9.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 6 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung undImplementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - AnzahlReferenzen einer Anwendung, die über eine Benutzerstruktur (Rechtematrix) verfügt, sodass ausgewählten Nutzergruppen verschiedene Berechtigungen erteilt werde können und unterschiedliche Datenausgaben angestoßen werden können. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesenerReferenzen > drei und < zehn wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierungder Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssennicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahlder beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 7 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung undImplementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - AnzahlReferenzen einer Anwendung, die dem virtualisierten Browser HP Sure Click oder Microsoft Edge nutzbar ist. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzennachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird derBewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höhererEG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehnwird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wirdmit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden,sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/dieBewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt.Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtungbeträgt: 70/9.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 8 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung undImplementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl Referenzen einer Anwendung, die mit dem Betriebssystem "Microsoft Windows Server 2022 oderaktueller" oder "Red Hat Enterprise Linux 9 (RHEL 9) oder aktueller" betrieben wird oder aufwärts kompatibel ist. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehn wird hinsichtlichdes Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf diezweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge(Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden,sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/dieBewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt.Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 9 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung undImplementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - AnzahlReferenzen einer Anwendung, die über eine SOAP-Schnittstelle zu Lernplattform, Kalenderplattform oder Prüfungsplattform verfügen. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt,wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehnwird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung derUnterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung)ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl derbeigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischenLimitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW).