Verfahrensangaben

Bildungsmanagementsoftware

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
03.09.2026
14.09.2026 10:00 Uhr
07.12.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Institut der Feuerwehr NRW
05515-03001-16
Wolbecker Str. 237
48155
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabestelle
vergabestelle@idf.nrw.de
+49 2513112-0
+49 2513112-1099

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Institut der Feuerwehr NRW
05515-03001-16
Wolbecker Str. 237
48155
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabestelle
vergabestelle@idf.nrw.de
+49 2513112-0
+49 2513112-1099

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251411-1691
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
48000000-8
48100000-9
48190000-6
72200000-7
72263000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beschaffung einer Softwarelösung
Das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW) ist die Landesfeuerwehrschule
des Landes Nordrhein-Westfalen. Zur effizienten Planung, Organisation und Dokumentation der jährlich rund 500 bis 850 Seminare mit etwa 17.000 bis 18.000 Teilnehmenden beabsichtigt
das IdF NRW die Beschaffung einer neuen Bildungsmanagementsoftware, die insbesondere
die Kursverwaltung, die Teilnehmendenorganisation sowie Auswertungs- und Berichtsfunktionen unterstützt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Rahmen des IT-Projektes wird ein Gesamtwerkvertrag abgeschlossen, und zwar unter Verwendung des "EVB-IT Systemvertrag" Formulars mit diversen Anpassungen, welche
entsprechend hervorgehoben sind. Innerhalb dieser Gesamtleistung erfolgt Kauf der
Standardsoftware (Nr. 4.3 EVB IT Systemvertrag), die Erstellung des Gesamtsystems mit Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, inkl. Customizing und Integration sowie Schnittstellen (Nr. 4.5, 4.7 und 4.10 EVB-IT Systemvertrag) sowie - nach Abnahme des
Gesamtsystems - Systemservice, einschließlich Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der
Betriebsbereitschaft sowie der Lieferung neuer Programmstände (Nr. 5.1 EVB-IT Systemvertrag) und der Weiterentwicklung (Nr. 6.1 EVB-IT Systemvertrag), einschließlich Schulungen und Dokumentation; diese Leistungen werden weitgehend pauschal vergütet (siehe Preisblatt). Ferner werden vom Bieter optional abrufbare Leistungen angeboten, wie Migration und sonstige Leistungen vor und nach Abnahme, welche grundsätzlich nach Aufwand (Nr. 7 EVB IT Systemvertrag) vergütet werden (siehe auch Preisblatt). Aus dem Kriterienkatalog folgen zwingende A Kriterien (Muss Kriterien), deren vollständige Erfüllung im betriebsbereiten
Gesamtsystem geschuldet ist, sowie zusätzlich bepunktete, nicht zwingende B Kriterien,
die zu leisten sind, soweit sie im Vergabeverfahren vom Bieter als angeboten
ausgewiesen wurden. Zur Laufzeit: Für die Systemserviceleistungen beginnt die Leistungserbringung vertraglich mit dem Tag nach der erfolgreichen Abnahme; vorgesehen ist eine Mindestvertragsdauer von 84 Monaten. Die ordentliche Kündigung des Systemservice ist erstmals zum Ablauf der Mindestvertragsdauer mit einer Frist von 24 Monaten möglich; ohne fristgerechte
Kündigung läuft das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Dauer fort. Unabhängig davon
kann der gesamte EVB-IT Systemvertrag (als Werkvertrag) nach § 648 BGB gekündigt
werden; die Kündigungsfolgen ergeben sich aus Nr. 18.7 EVB-IT Systemvertrag.
Hinweis auf abweichende Vertragslängen: Während der Softwarekauf auf Dauer angelegt ist, läuft der Systemservice mindestens 84 Monate und ist danach ordentlich kündbar. Diese textliche Kurzfassung dient der groben Einordnung der Vertragsstruktur
(Gesamtwerkvertrag, Softwarekauf, Services, Preislogik, Kriterienbindung, Laufzeit und Kündigung) und ersetzt keine eigene, vollständige, abschließende Sichtung und rechtliche bzw. wirtschaftliche Bewertung der Vertragsunterlagen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Wolbecker Str. 237
48155
Münster
Deutschland
DEA33

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Vom Bieter werden optional abrufbare Leistungen angeboten, wie Migration und sonstige Leistungen vor und nach Abnahme, welche grundsätzlich nach Aufwand (Nr. 7 EVB IT Systemvertrag) vergütet werden (siehe auch Preisblatt).

Zusätzliche Angaben

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
VgV

Zentrale Elemente des Verfahrens:
Das gegenständliche Vergabeverfahren läuft in
zwei Stufen ab. Bei dem hiesigen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen
im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen
aufgefordert. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem
Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung. Nur diejenigen Unternehmen, die nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden, können ein Erstangebot (Stufe 2) einreichen. Die Zahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird gemäß § 51 VgV begrenzt (vgl. Anlage 2). Sofern die Anzahl der geeigneten Bewerber die vorgegebene Höchstzahl überschreitet, so erfolgt eine Auswahl der Bewerber anhand der nachfolgend definierten Auswahlkriterien. Bei identischer Punktzahl erfolgt eine Auswahl nach Losentscheidung.
- Teilnahmefrist 14.09.2026
- Öffnung der Teilnahmeanträge 14.09.2026
- Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots 12.10.2026
- Angebotsfrist 13.11.2026
- Verhandlungsgespräche
01.12.2026 - 04.12.2026
- Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebots 07.12.2026
- Angebotsfrist finale Angebote 25.01.2027
- Zuschlagserteilung 07.03.2027

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YD3YTTZNC25T

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gilt § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung
nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des
Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des
Antrags oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB . § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz NRW kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.

Bewerber-/Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.

Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Abgabe des Teilnehmerantrags und des Angebots über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen:
Es gelten die Regelungen des § 56 VgV.
Konkret: Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, sofern zu einem Kriterium der Eignungsmatrix Angaben gänzlich oder
teilweise fehlen, diese nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes,
§ 98c des Aufenthaltsgesetzes,
§ 19 des Mindestlohngesetzes,
§ 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes,
§ 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,
§ 14 des Bundestariftreuegesetzes Entsprechend dem Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 14.04.2022 zur Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russland-Erklärung").

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§§ 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB

§§ 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB

§§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB

§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB

§ 123 Abs. 4 GWB

§ 123 Abs. 4 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
6
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Quelle der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung - Eigenerklärung, dass eine hinreichende Betriebshaftpflichtversicherung (je Versicherungsfall) mit der Deckungssumme pro Versicherungsfall:

Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Software- und Cyber-Schäden) 10.000.000,00 EUR

Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV).
Sofern der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft ist, hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft den Nachweis zu führen bzw. alternativ hat ein Mitglied den Nachweis einer Gruppenversicherung zu führen oder die Absicht zu erklären, im Falle der Auftragserteilung eine hinreichende Versicherung abzuschließen.
Das Beibringen von Bestätigungen des Versicherers wird nicht gefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, diese von denjenigen Bewerbern auf gesonderte Nachforderung zu verlangen, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität - Zum Nachweis von hinreichendem Qualitätsmanagement ist die Kopie einer Urkunde einer Zertifizierung nach ISO 27001 Informationsmanagement gefordert.
Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.
Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, erkennt der Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Informationsmanagementsysteme an, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Informationsmanagementsysteme den geforderten Informationsmanagementsystem entsprechen. In diesem Fall hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag per Eigenerklärung zum einen die Gleichwertigkeit des Informationsmanagementsystems und zum anderen die Gründe darzustellen, warum er nicht in der Lage war, eine Zertifizierung nach ISO 27001 in angemessener Frist vor Abgabe des Teilnahmeantrages einzuholen und warum er dies nicht zu vertreten hatte.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Anteil der Unterauftragsvergabe - Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Teile des Auftrags das
Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Erklärung
der Nachunternehmerleistung). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren
sind einzureichen: - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig)
sowie - Eignungsnachweise der Nachunternehmern analog den Anforderungen an die Bewerber.
Die Mindestanforderungen gelten insoweit nicht. Bewerber können sich zum Nachweis
der Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). In diesem
Fall ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: - Eigenerklärung Kapazitäten anderer
Unternehmen (Eignungsleihe) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind im Falle
einer Eignungsleihe einzureichen:
- Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe
- Eignungsnachweise der Nachunternehmern analog den Anforderungen an die Bewerber. Die
Mindestanforderungen
gelten insoweit nicht.
- Haftungserklärung des eignungsverleihenden
Unternehmens im Umfang der Eignungsleihe (für den Fall, dass sich der Bewerber die wirtschaftliche
oder finanzielle Leistungsfähigkeit leiht.) Leiht sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft
die technische Leistungsfähigkeit, ist das eignungsverleihende Unternehmen zwingend
für den beliehenen Leistungsteil als Nachunternehmer einzusetzen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Durchschnittlicher Jahresumsatz - Der Auftraggeber bewertet dieses Auswahlkriterium anhand des jährlichen Netto-Gesamtumsatzes
des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren. Maßgeblich
sind die Netto-Umsatzzahlen in den letzten drei Geschäftsjahren, 2025, 2024 sowie 2023.
Sofern für das Jahr 2025 noch keine Zahlen vorliegen sollten, weist der Bewerber darauf
hin und gibt anstelle des Jahres 2025 das Jahr 2022 an. Als Mindestanforderung gilt,
dass je Geschäftsjahr mindestens 1.800.000 EUR Umsatz (netto) nachgewiesen werden müssen.
Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die nachgewiesene
Netto-Summe je Geschäftsjahr entspricht gleichzeitig EG 1. Ab einem jährlichen Umsatz von 3.600.000 EUR (netto) wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei höheren
Umsätzen als 3.600.000 EUR (netto) nicht vergeben. Umsatzwerte > 1.800.000 EUR (netto) und < 3.600.000 EUR (netto) werden hinsichtlich des Erfüllungsgrades linear interpoliert.
Umsatzzahlen von Bewerbergemeinschaftsmitgliedern werden addiert. Umsatzanteile von beabsichtigten
Nachunternehmern sind nicht mitzuerfassen, es sei denn, es liegt eine (entsprechend
auszuweisende) Eignungsleihe vor. Es erfolgt eine Bepunktung des Umsatzes je Jahr (innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre). Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades
der Bewertungsmatrix bewertet und jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert.
Die Punkte pro Jahr werden addiert. "Krumme" Punktwerte werden stets auf die zweite
Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 90 von 300 insgesamt möglichen
Punkten erreichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
30,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 1 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und
Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl Referenzen einer Anwendung, die mit dem relationalen Datenbankmanagementsystem "Microsoft SQL
Server 2017 oder aktueller" oder "PostgresSQL RedHat Enterprise Linux (RHEL) 12.x oder
aktueller" oder "MariaDB 10.x oder aktueller" betrieben wird. Als Mindestanforderung
gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die
Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei
nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener
Referenzen > drei und < zehn wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert.
Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte
werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen
nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl
der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
7,78

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 2 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und
Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl
Referenzen einer Anwendung, welche über ein Planungstool verfügt, welches alle für die Planung
relevanten Daten sammelt, aufbereitet und visualisiert und eine zumindest teilautomatisierte
Planung unterstützt. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen
nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber
ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig
EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer
EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen >
drei und < zehn wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils
ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden
stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch
unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der
beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen
Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
7,78

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 3 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und
Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl Referenzen einer Anwendung, die die erstmalige Registrierung bislang noch nicht erfasster Personen über
ein Webportal ermöglicht. Dabei werden mindestens folgende Daten abgefragt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Private Anschrift, individuelle E-Mail-Adresse, Passwort, Dienststelle (bis
zu 3 Dienststellen); die Datenschutzhinweise sind vor dem Versenden abrufbar. Die Daten werden automatisiert in die Anwendungs-Datenbank übertragen und können dort verwendet und
verändert werden. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der
Bewerber ausgeschlossen.
Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn
nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht
vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehn wird hinsichtlich
des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die
zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge
(Mehrfachankreuzung) ist möglich.
Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden,
sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt.
Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung
beträgt: 70/9.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
7,78

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 4 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und
Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl
Referenzen einer Anwendung, die es ermöglicht, einen Veranstaltungskatalog zu führen und zu pflegen, welcher im Internet öffentlich zugänglich ist. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens
drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung
nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener
Referenzen > drei und < zehn wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert.
Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte
werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen
nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl
der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
7,78

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 5 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl Referenzen einer Anwendung, die es ermöglicht, Einladungen an Gastdozierende und Prüfende digital zu
versenden und bereitzustellen, und über einen Abrechnungsprozess für deren Honorare verfügt.
Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen
werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen.
Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn
nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht
vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehn wird hinsichtlich
des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden,
sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung
beträgt: 70/9.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
7,78

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 6 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und
Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl
Referenzen einer Anwendung, die über eine Benutzerstruktur (Rechtematrix) verfügt, sodass ausgewählten Nutzergruppen verschiedene Berechtigungen erteilt werde können und unterschiedliche Datenausgaben angestoßen werden können. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener
Referenzen > drei und < zehn wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9
multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung
der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen
nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl
der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
7,78

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 7 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und
Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl
Referenzen einer Anwendung, die dem virtualisierten Browser HP Sure Click oder Microsoft Edge nutzbar ist. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen
nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der
Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer
EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehn
wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird
mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden,
sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt.
Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung
beträgt: 70/9.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
7,78

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 8 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und
Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl Referenzen einer Anwendung, die mit dem Betriebssystem "Microsoft Windows Server 2022 oder
aktueller" oder "Red Hat Enterprise Linux 9 (RHEL 9) oder aktueller" betrieben wird oder aufwärts kompatibel ist. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehn wird hinsichtlich
des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die
zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge
(Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden,
sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt.
Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
7,78

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 9 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und
Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl
Referenzen einer Anwendung, die über eine SOAP-Schnittstelle zu Lernplattform, Kalenderplattform oder Prüfungsplattform verfügen. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt,
wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehn
wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der
Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung)
ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der
beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen
Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
7,78

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW).

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung