Lieferung von Tagesdienstkleidung (bestehend aus Blouson und Bundhose)
Lieferung von Arbeitsanzügen bestehend aus einer Blouson Jacke und einer Bundhose
Mit dieser Ausschreibung wird eine Rahmenabrufvereinbarung für eine Vertragslaufzeit von insgesamt maximal 4 Jahren / 48 Monaten abgeschlossen.
Es ist beabsichtigt, die Vereinbarung beginnend zum 01.10.2026 abzuschließen. Das erste Vertragsjahr endet danach am 30.09.2027 und kann von beiden Vertragsparteien aus wichtigen Gründen drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich die Vereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr.
Auf Wunsch müssen einzelne Sonderanfertigungen produziert werden. Hierzu muss nach Absprache ein individuelles Aufmaß vor Ort durchgeführt werden. Dies betrifft die folgenden Dienststellen:- Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 1 in 59821 Arnsberg- Bezirksregierung Detmold, Leopoldstr. 15 in 32756 Detmold- Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2 in 40474 Düsseldorf- Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2 - 10 in 50667 Köln- Bezirksregierung Münster, Domplatz 1 - 3in 48143 Münster- Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen, Friedrichstr. 62 - 80 in 40217 Düsseldorf- Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen Standort Münster, (Adresse siehe oben)- Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen Standort Düren, (Adresse siehe oben)
Es wird ein Muster-Arbeitsanzug in der Größe 52 vor der Auftragserteilung gegen Kostenerstattung angefordert und seitens des IdF NRW begutachtet. Die Lieferzeit hierfür darf maxi-mal 6 Wochen betragen. In begründeten Ausnahmefällen ist nach Abstimmung mit dem Auftraggeber eine geringfügige Verlängerung der Lieferzeit für den Muster-Arbeitsanzug möglich.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf die §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz NRW kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Eine Nachforderung von Unterlagen wird im Rahmen des § 56 VgV durchgeführt werden.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 sowie Nr. 5 GWB
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 sowie Nr. 7 sowie Nr. 8 sowie Nr. 9 GWB
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB
Vergleichbare Unternehmensreferenzen über früher oder derzeit ausgeführte Lieferaufträge vergleichbarer Lieferleistungen (siehe dazu die Anlage 2 der Leistungsbeschreibung) - Den Ausschreibungsunterlagen liegt eine Liste/Tabelle zur Angabe von vergleichba-ren Referenzen bei (siehe Anlage 2).Bitte tragen Sie hier ausschließlich Referenzen ein, die mit den hier ausgeschriebe-nen Lieferleistungen konkret vergleichbar sind.Um hinsichtlich der Größe eine Vergleichbarkeit ableiten zu können, geben Sie bitte auch die geforderten Angaben der jährlich gelieferten Mengen "Herren-/Damen Blousons und Hosen mit der Stückzahl an. Die Referenzaufträge sind vergleichbar, wenn die gelieferten Mengen mindestens 80 % der im Preisfragebogen (siehe Anlage 1) angegeben voraussichtlich jährlich benö-tigten Stückzahlen entsprechen. Eine Referenz ist im Übrigen nur vergleichbar, wenn die zu beliefernde Feuerwehr als Auftraggeber mindestens über einen Personalbestand von 200 auszustattenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verfügt. Unabhängig dabei ist es, ob es sich um haupt- oder ehrenamtliche Feuerwehrkräfte handelt.Das IdF NRW behält sich vor die Referenzen entsprechend zu überprüfen.
Siehe Vertragsbedingungen des Landes NRW
Mit dem AngebotMittels Eigenerklärung:- 324 EU - Angebotsschreiben- 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe- 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU- 531 EU - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklärung- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer- 533a EU Information Unteraufträge Angebotsabgabe- 533b EU Nachweis Unterauftragnehmer- 534a EU - Erklärung Eignungsleihe Haftung- 534b EU Erklärung - Anlage 1 Preisfragebogen- Anlage 2 Referenzliste