Geeignet sind Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter, welche einen Meisterabschluss als:
- Elektromeister*in oder
- Elektrotechnikmeister*in
vorweisen können.
Der Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle ist dem Angebot beizufügen.
Vorzulegende Nachweise:
Eintragung in die Handwerksrolle; Geeignet sind Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter, welche einen Meisterabschluss als:
- Elektromeister*in oder
- Elektrotechnikmeister*in
vorweisen können.
Der Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle ist dem Angebot beizufügen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung