Erstellung eines Gutachtens zur Verbesserung der organisatorischen und wirtschaftlichen Situation des Landebetriebes Wald und Holz NRW
siehe Anhang - Leistungsbeschreibung
Für die Leistungserbringung kann es notwendig sein, die organisatorisch zum Landesbetrieb Wald und Holz zugehörigen Stellen einzubeziehen.
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Im Fall unvollständiger Nachweise fordert der Auftraggeber den Bieter auf diese innerhalb einer Frist von 48 Stunden nachzureichen
Vordruck Referenzen Unternehmen und Projektleitung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Vordruck Kenntnisse und Erfahrungen des Projektteams (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Vordruck Unternehmensprofil (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): sonstige Eignung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
siehe Werkvertrag § 5, Vertragsbedingungen des Landes NRW (Formular 512 EU)
siehe Leistungsbeschreibung Punkt VI.2