Halbautomatisierte Referenzpflege (HARP)
Um eine jährliche Aktualisierung sicherzustellen und dabei eine hohe Qualität gewährleisten zu können, ist eine automatisierte Prüfung der Abgrenzung von Referenzparzellen (Feldblöcke und Landschaftselemente) auf Grundlage aktueller vDOP/ DOP der NRW-Befliegung mittels einer Bilddatenanalyse für alle Referenzgeometrien durchzuführen. Hierbei soll eine Software zur automatisierten Bildanalyse unter Einbeziehung hierfür geeigneter KI-Systeme (z.B. Deep Learning, neuronale Netzwerke) ermitteln, inwieweit die aktuelle Abgrenzung einer Referenzparzelle mit den Vorgaben der Referenzpflege in Übereinstimmung gebracht werden kann.Es erfolgt eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems. Zu berücksichtigen sind dabei Rückmeldungen aus den manuellen Anpassungen der EU-Zahlstelle der LWK NRW, sowie aus regelmäßigen Qualitätskontrollen.Die im Rahmen der automatisierten Bildanalyse ermittelten Ergebnisse umfassen Referenzparzellen, bei denen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit Abgrenzungsmängel vorliegen. Die Ergebnisse werden speziell aufbereitet und werden über einen WFS (WebFeatureService) bereitgestellt, welcher in GIS-Anwendungen eingebunden werden kann. Die "auffälligen" Referenzparzellen werden anschließend manuell geprüft und bei Bedarf editiert.Bei Zuschlagserteilung ist der Abschluss eines EVB-IT-Dienstleistungsvertrages mit einer Laufzeit von 24 Monaten, beginnend am 01.05.2026, vorgesehen. Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Aufragnehmer die Vertragslaufzeit maximal zweimalig um jeweils bis zu 12 Monate zu verlängern
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Aufragnehmer die Vertragslaufzeit maximal zweimalig um jeweils bis zu 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung ist bis zum 31.01. des Jahres, in dem die Verlängerung wirksam werden soll, anzuzeigen. Die sich hieraus ergebende maximale Vertragslaufzeit einschließlich aller Verlängerungsoptionen beträgt damit 48 Monate. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option durch den Auftraggeber besteht nicht.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 1. GWB).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 3 GWB).Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de einzureichen.
Das Hochladen, die Verschlüsselung und die Weiterleitung des Teilnahmeantrags/Angebotes erfolgt ausschließlich mit dem vom Vergabemarktplatz NRW zur Verfügung gestellten Bietertool. Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool und zum technischen Betrieb stehen Ihnen unter www.vergabe.nrw.de im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ zur Verfügung.
Auf das Formular 312_322 in den Vergabeunterlagen wird hingewiesen.
Nicht fristgerecht nachgereichte und nachgeforderte Unterlagen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 und 3 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 9a, b und c GWB
531 EU - Bewerber Bietergemeinschaftserklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
533a EU - Informationen Unteraufträge bei Angebotsabgabe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
533b EU - Nachweis Unterauftragnehmer (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
534a EU - Erklärung Eignungsleihe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
534b - EU Erklärung Eignungsleihe Haftung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Referenz automatisierte Auswertung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestens zwei Referenzen über
- eine Durchführung der genannten Tätigkeiten (automatisierte Auswertung vDOP/ DOP),
- in dem genannten Mindestumfang,
- unter Nutzung der genannten Fehlerarten.
Die Tätigkeiten müssen in den letzten 3 Jahren für einen Zeitraum fristgerecht und nach den Regelungen der EU durchgeführt worden sein. Es ist ein Ansprechpartner bei den Auftraggebern der Referenzprojekte zu benennen.
Referenz WFS (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Ergebnisse sind in der vorgegebenen Datenstruktur per WFS zu liefern. Die Datenstruktur kann wie unter 1.4 beschrieben der "Anlage-WFS_Beschreibung_und_Tabellenübersicht" entnommen werden. Zum Nachweis, dass eine Lieferung in dem erforderlichen Format erfolgen kann, ist mindestens eine Referenz über eine erfolgte Datenlieferung über einen WFS im genannten Mindestumfang zu benennen.
Sprachniveau (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Sofern einer der angegebenen Ansprechpartner keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist für jeden Ansprechpartner, der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, der Nachweis eines Sprachzertifikates mit dem Niveau C1 für die deutsche Sprache nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen erforderlich und dem Angebot beizufügen.
Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter gibt mit Angebotsabgabe den Nettoumsatz der letzten drei abgeschlossenen Wirtschaftsjahre im Bereich von automatisierten Bildauswertungen an. Der Bieter muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Wirtschaftsjahre einen Nettoumsatz im Bereich von Dienstleistungen im Bereich von automatisierten Auswertungen (Bildauswertungen, Flächenmonitoring) von mindestens dem doppelten Nettowert des abgegebenen Angebotes erwirtschaftet haben.
Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Auftragnehmer reicht mit Angebotsabgabe einen Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung mit einer ausreichenden, mindestens jedoch einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR ein. Sollte zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch keine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen sein, ist eine Erklärung über die Absicht, eine solche abzuschließen, abzugeben. Nach Versand der Vorabinformation gemäß § 134 GWB, muss durch die Vorlage einer gültigen Versicherungspolice mit der Deckungssumme von mind. 3 Mio. EUR pauschal für alle Schadensarten der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.
Haftpflichtversicherung - Der Auftragnehmer reicht mit Angebotsabgabe einen Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung mit einer ausreichenden, mindestens jedoch einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR ein. Sollte zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch keine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen sein, ist eine Erklärung über die Absicht, eine solche abzuschließen, abzugeben. Nach Versand der Vorabinformation gemäß § 134 GWB, muss durch die Vorlage einer gültigen Versicherungspolice mit der Deckungssumme von mind. 3 Mio. EUR pauschal für alle Schadensarten der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.
Referenz automatisierte Auswertung - Mindestens zwei Referenzen übero eine Durchführung der genannten Tätigkeiten (automatisierte Auswertung vDOP/ DOP),o in dem genannten Mindestumfang,o unter Nutzung der genannten Fehlerarten.Die Tätigkeiten müssen in den letzten 3 Jahren für einen Zeitraum fristgerecht und nach den Regelungen der EU durchgeführt worden sein. Es ist ein Ansprechpartner bei den Auftraggebern der Referenzprojekte zu benennen.
Referenz WFS - Die Ergebnisse sind in der vorgegebenen Datenstruktur per WFS zu liefern. Die Datenstruktur kann wie unter 1.4 beschrieben der "Anlage-WFS_Beschreibung_und_Tabellenübersicht" entnommen werden. Zum Nachweis, dass eine Lieferung in dem erforderlichen Format erfolgen kann, ist mindestens eine Referenz über eine erfolgte Datenlieferung über einen WFS im genannten Mindestumfang zu benennen.
Sprachniveau - Sofern einer der angegebenen Ansprechpartner keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist für jeden Ansprechpartner, der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, der Nachweis eines Sprachzertifikates mit dem Niveau C1 für die deutsche Sprache nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen erforderlich und dem Angebot beizufügen.
Umsatz - Der Bieter gibt mit Angebotsabgabe den Nettoumsatz der letzten drei abgeschlossenen Wirtschaftsjahre im Bereich von automatisierten Bildauswertungen an. Der Bieter muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Wirtschaftsjahre einen Nettoumsatz im Bereich von Dienstleistungen im Bereich von automatisierten Auswertungen (Bildauswertungen, Flächenmonitoring) von mindestens dem doppelten Nettowert des abgegebenen Angebotes erwirtschaftet haben.
Erklärungen und Nachweise zu den in der nachfolgenden Beschreibung aufgezählten Ausschlussgründen - Gefordert wird die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.
Für alle Unternehmen gilt:Unternehmen geben mittels FB 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe eine Erklärung ab, dass für Ihr Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen und es in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.Ferner geben Unternehmen mittels FB 521 EU eine Erklärung ab, ob für ihr Unternehmen ein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.
Sollte ein Ausschlussgrund gem. §§ 123 und/oder 124 GWB für das Unternehmen vorliegen, gibt das Unternehmen eine Erklärung ab, ob es Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers gem. § 125 Abs. 1 GWB sind Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung vorzulegen.
Benannte Erklärungen und Nachweise sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Alle geforderten Unterlagen sind dem Formblatt 325 zu entnehmen.