Halbautomatisierte Referenzpflege (HARP)
Um eine jährliche Aktualisierung sicherzustellen und dabei eine hohe Qualität gewährleisten zu können, ist eine automatisierte Prüfung der Abgrenzung von Referenzparzellen (Feldblöcke und Landschaftselemente) auf Grundlage aktueller vDOP/ DOP der NRW-Befliegung mittels einer Bilddatenanalyse für alle Referenzgeometrien durchzuführen. Hierbei soll eine Software zur automatisierten Bildanalyse unter Einbeziehung hierfür geeigneter KI-Systeme (z.B. Deep Learning, neuronale Netzwerke) ermitteln, inwieweit die aktuelle Abgrenzung einer Referenzparzelle mit den Vorgaben der Referenzpflege in Übereinstimmung gebracht werden kann.Es erfolgt eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems. Zu berücksichtigen sind dabei Rückmeldungen aus den manuellen Anpassungen der EU-Zahlstelle der LWK NRW, sowie aus regelmäßigen Qualitätskontrollen.Die im Rahmen der automatisierten Bildanalyse ermittelten Ergebnisse umfassen Referenzparzellen, bei denen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit Abgrenzungsmängel vorliegen. Die Ergebnisse werden speziell aufbereitet und werden über einen WFS (WebFeatureService) bereitgestellt, welcher in GIS-Anwendungen eingebunden werden kann. Die "auffälligen" Referenzparzellen werden anschließend manuell geprüft und bei Bedarf editiert.Bei Zuschlagserteilung ist der Abschluss eines EVB-IT-Dienstleistungsvertrages mit einer Laufzeit von 24 Monaten, beginnend am 01.05.2026, vorgesehen. Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Aufragnehmer die Vertragslaufzeit maximal zweimalig um jeweils bis zu 12 Monate zu verlängern
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Aufragnehmer die Vertragslaufzeit maximal zweimalig um jeweils bis zu 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung ist bis zum 31.01. des Jahres, in dem die Verlängerung wirksam werden soll, anzuzeigen. Die sich hieraus ergebende maximale Vertragslaufzeit einschließlich aller Verlängerungsoptionen beträgt damit 48 Monate. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option durch den Auftraggeber besteht nicht.
Die Preise und die Kriterien werden unter Anwendung der erweiterten Richtwertmethode (Bewertungsmatrix nach UfAB 2018) gewertet
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 1. GWB).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 3 GWB).Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de einzureichen.
Das Hochladen, die Verschlüsselung und die Weiterleitung des Teilnahmeantrags/Angebotes erfolgt ausschließlich mit dem vom Vergabemarktplatz NRW zur Verfügung gestellten Bietertool. Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool und zum technischen Betrieb stehen Ihnen unter www.vergabe.nrw.de im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ zur Verfügung.
Auf das Formular 312_322 in den Vergabeunterlagen wird hingewiesen.