Das Angebot ist auf der Grundlage der bereitgestellten Vergabeunterlagen sowie den Vorgaben der europaweiten Bekanntmachung zu erstellen. Die hierzu vorgesehenen Formulare müssen vom Bieter benutzt sowie vollständig ausgefüllt und eingereicht werden.
Ein vollständiges Angebot besteht aus den im Formular 325 EU aufgelisteten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen.
Für die Erstellung des Angebots ist grundsätzlich die letzte Version der jeweiligen vom AG zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.
Es sind zwingend alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sowie Formulare - sofern zutreffend - abzugeben. Fehlende Formulare, Unterlagen, Erklärungen und Nachweise können zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren führen. Soweit Bescheinigungen verlangt werden, haben ausländische Unternehmen (Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Drittunternehmen/Unterauftragnehmer) eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die seitens des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft einzureichenden bzw. abzugebenden Formulare und Erklärungen von dem hierzu von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich (vgl. Formular 531 EU) bevollmächtigten Vertreter abzugeben.
Mit Ausnahme des Angebotsschreibens sind alle mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen separat für jedes Los jeweils vollständig einzureichen.
Das Angebot muss das Formular 324 EU - Angebotsschreiben enthalten. Dieses ist vollständig auszufüllen und einzureichen.
Jeder Bieter reicht insgesamt genau ein Angebotsschreiben ein, d.h. auch dann, wenn er jeweils ein Angebot auf eines der beiden Lose abgibt. Im Angebotsschreiben ist anzugeben, auf welche Lose der Bieter ein Angebot abgibt.
Reicht ein Bieter Angebote für beide Lose - Los 1 und Los 2 - ein, so hat er im Angebotsschreiben eine sog. Prioritätenerklärung abzugeben, in der er erklärt, auf welches Angebot er prioritär den Zuschlag erhalten möchte für den Fall, dass er aufgrund der Zuschlagslimitierung (siehe Ziffer 2. der Bewerbungsbedingungen) nicht den Zuschlag in beiden angebotenen erhalten kann. Trotz Priorisierung kann nach den Regelungen der Zuschlagslimitierung der Zuschlag auf beide Angebote erteilt werden (siehe für die entsprechende Ausnahmemöglichkeit Ziffer 2. der Bewerbungsbedingungen).