VO: | VOB/A | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend erhalten Sie Antworten auf Bieterfragen im Vergabeverfahren "EAE Agnesviertel Los 7 - Sanitär, Heizung, Lüftung".
Frage Nr. 1:
Wir gehen davon aus, dass wir die Ausführungsunterlagen gemäß den Vorgaben aus VDI6026 und VOB/C erhalten. Ist diese Annahme korrekt?
Antwort Nr.1:
Ja, die Ausführungsunterlagen und das Leistungsverzeichnis wurden entsprechend VDI 6026 (Struktur und Inhalt technischer Unterlagen) sowie den Vorgaben der VOB/C erstellt.
Frage Nr. 2:
Dürfen wir davon ausgehen, dass die Ausführungsunterlagen vor Erstellung der Leistungsverzeichnisse vom Auftraggeber freigegeben wurde?
Antwort Nr.2:
Ja
Frage Nr. 3:
Wir gehen davon aus, dass uns die vollständigen Ausführungsunterlagen 21 Tage vor Ausführungsbeginn vorgelegt werden. Ist diese Annahme korrekt?
Antwort Nr.3:
Ja, diese Annahme ist korrekt. Wir planen, alle notwendigen Unterlagen mindestens 21 Kalendertage vor Ausführungsbeginn bereitzustellen, um eine ordnungsgemäße Vorbereitung der Ausführung zu ermöglichen.
Frage Nr. 4:
Wir kalkulieren mit konkreten Komponenten und Materialien. Sofern diese von den bisherigen Planungsfabrikaten abweichen, gehen wir davon aus, dass wir üblicherweise gemäß Vergabephase HOAI und Vergabehandbuch eine auf die Ausschreibungsergebnisse fortgeschriebene Ausführungsplanung erhalten. Ist diese Annahme korrekt?
Antwort Nr.4:
Nein
Frage Nr. 5:
Das Leistungsverzeichnis enthält einige notwendige Leistungen nicht in eigenen Ordnungszahlen. Wir gehen davon aus, dass die Erstellung des LV gemäß den Vorgaben aus VOB/C DIN 18299 und den spezifischen ATVs insbesondere den Abrechnungseinheiten durchgeführt wurde. Enthält das Leistungsverzeichnis alle Detailangaben (insbesondere zu Verlegearten, Höhen, Varianten und besonderen Befestigungen), die zur Ausführung der Leistungen erforderlich sind?
Antwort Nr.5:
Ja. Das Leistungsverzeichnis wurde auf Basis der geltenden Regelwerke gemäß VOB/C sowie den einschlägigen DIN-Normen (u.?a. DIN 18299 ff.) erstellt. Die Leistungspositionen sind klar gegliedert, gewerkeweise strukturiert und berücksichtigen alle wesentlichen Angaben zu Mengen, Höhenlagen, Befestigungsarten und Besonderheiten.
Frage Nr. 6:
Wir dürfen als Bieter keine Mischkalkulationen durchführen. Wir gehen davon aus, dass keine besonderen Leistungen in die Einheitspreise mischkalkuliert werden müssen, die Einfluss auf die Einheitspreisbildung haben.
Ist diese Annahme korrekt?
Antwort Nr.6:
Ja, diese Annahme ist grundsätzlich korrekt.
Das Leistungsverzeichnis ist so aufgebaut, dass die einzelnen Positionen eindeutig beschrieben sind und keine Mischkalkulation erforderlich ist.
Für einige größere Systeme und Komponenten - wie z.?B. Lüftungsgeräte (Zentralgeräte), Hebeanlagen oder Trinkwassererwärmer - wurden komplette Systempakete ausgeschrieben.
- Diese beinhalten sämtliche zugehörigen Einzelkomponenten (wie Motoren, Steuerungen, Regelarmaturen etc.) sowie die zugehörige Montage und Inbetriebnahme.
- Die dazugehörigen Komponenten sind im Ausschreibungstext explizit aufgeführt, und die Gesamtpreise basieren auf marktüblichen Herstellerangeboten.
Somit sind diese als klar definierte Pauschalpositionen kalkulierbar, ohne dass zusätzliche oder verdeckte Leistungen in anderen Positionen eingerechnet werden müssen.
Frage Nr. 7:
Wie oft muss der Bauleiter an einem Baustellen-Jour-Fix teilnehmen? Wir gehen davon aus, dass wie üblich die Besprechung nicht länger als 20 Minuten dauert.
Antwort Nr.7:
Baustellenbesprechungen finden wie üblich wöchentlich statt. Kalkulatorisch ist 1h als Ansatz zu wählen.
Frage Nr. 8:
Wir gehen davon aus, dass 14 Tage nach Beauftragung ein mit dem Architekten abgestimmter und realistischer Bauzeitenplan vorgelegt wird und dieser die Vertragszeitraumangaben aus dem Formblatt zur Angebotsaufforderung entspricht. Ist diese Annahme korrekt?
Antwort Nr.8:
Nein, aber es wird zeitnah einen mit dem Architekten abgestimmten Bauzeitenplan geben, der auf die Vertragstermine aus dem Formblatt Bezug nimmt.
Frage Nr. 9:
Gemäß den Vorgaben aus der VOB/C gehen wir davon aus, dass unsere Parkmöglichkeiten sowie Baustelleneinrichtung nicht abweichend kalkulieren mussten. Ist diese Annahme korrekt?
Antwort Nr.9:
Ja, die Baustelleneinrichtung sowie Parkmöglichkeiten sind auf dem Grundstück geplant.
Frage Nr. 10:
Gemäß VOB/C ist eine kontinuierliche Montage üblich. Müssen wir konkrete Arbeitsunterbrechungen oder Erschwernisse berücksichtigen?
Antwort Nr.10:
Es sind keine besonderen Arbeitsunterbrechungen oder Erschwernisse bekannt, die berücksichtigt werden müssten. Eine kontinuierliche Montage gemäß den üblichen Vorgaben der VOB/C wird vorausgesetzt.
Bitte berücksichtigen Sie diese Informationen bei der Einreichung eines Angebotes.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jessica Embgenbroich
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Bezirksregierung Köln
Dezernat 12
Zentrale Vergabestelle
Dateianhänge:
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