Ausgeschrieben wird die Ausführung der Grünpflege in der Liegenschaft Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln:
Die Grünpflegeleistung umfasst Verkehrsflächenpflege, Pflanzenflächenpflege und Grünschnitt sowie bedarfsweise Bereitstellung
eines Laubcontainers und Wechselbepflanzung, die im Folgenden definiert werden:
a. Verkehrsflächenpflege
Die Verkehrsflächenpflege umfasst die halbjährliche Entfernung (inkl. Entsorgung durch AN) von Grasbewuchs und Unkraut sowie Laub und
sonstigen pflanzlichen Verschmutzungen von behördeneigenen Verkehrsflächen (gelbmarkierte Flächen der angefügten Skizze - ca. 6.700
m2).
b. Pflanzenflächenpflege
Die Pflanzenflächenpflege umfasst die quartalsweise erforderliche Pflege von Beeten und Grünflächen (grünmarkierte Flächen der angefügten Skizze - ca. 3000 m2). Die Leistung umfasst Entfernung von Unrat und Abfällen, Entfernung von abgestorbenen (ggf. Ausgeblühten) Pflanzen und
Pflanzenteilen inclusive Wurzel sowie Entfernung von Wild- und Fremdbewuchs bei besonderem Bedarf unter Einsatz eines mit dem
Auftraggeber abzustimmenden Herbizides. Pflanzenreste sind fachgerecht zu trennen und durch den AN zu entsorgen. Die Leistung umfasst zudem Düngen und Mulchen der Beete mit organischem Material sowie Nachpflanzung von
Einzelpflanzen.
c. Grünschnitt
Der Grünschnitt umfasst den quartalsweise erforderlichen Pflegeschnitt von Rankenpflanzen, Hecken und anderen Pflanzen, das Freischneiden von Fenstern und Türen sowie die Entfernung von Überwucherungen und Pflanzenteilen (grünmarkierte Flächen der angefügten Skizze - ca. 3000 m2) Während der Vegetationszeit (März bis Oktober) hat zudem ein mit § 39 Bundesnaturschutzgesetz in Einklang stehender Pflegeschnitt der Sträucher des Vorgartens zu erfolgen. Anfallendes Schnittmaterial ist, wenn der AG nicht im Einzelfall etwas anderes verlangt, ohne gesonderte Vergütung durch den AG zu entsorgen.
d. Laub/- und Grünschnittcontainer
Insbesondere (aber nicht ausschließlich) in den Monaten Oktober bis Dezember auf Anfrage des AG Bereitstellung und Leerung eines 10 m3
fassenden Abrollcontainers zur Laub- und Grünschnittentsorgung. Die Bereitstellung hat für jeweils eine Woche Standzeit und innerhalb von einer Woche nach Anfrage zu erfolgen. Der AN weist die Entsorgung unter Vorlage eines Wiegescheins nach.
e. Wechselbepflanzung
Der Auftragnehmer ist bereit bei Bedarf gegen gesonderte Vergütung die Wechselbepflanzung der Pflanzenflächen anzubieten.
f. Arbeitsnachweis
Der Auftragnehmer lässt sich jede Leistung durch Arbeitsschein abnehmen.