Benennung von Referenzen aus den letzten 3 Jahren über die Erbringung von Unterhaltsreinigungen in vergleichbaren Objekten. Es sind dabei Angaben zu folgenden Punkten zu machen:
- Bezeichnung und Inhalt des Referenzauftrags;
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen;
- Zusammenhängende gereinigte Fläche;
- Ausführungszeitraum;
- ungefähre Größe und Verwendungszweck des Objekts;
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer);
- Auftraggeber mit Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
Mindestanforderungen an die Referenzen:
Die Bieter müssen mindestens über drei Referenzen aus den letzten 3 Jahren (seit 01.01.2022) über die Erbringung von Unterhaltsreinigungen in vergleichbaren Objekten verfügen. Vergleichbare Objekte sind z. B. andere Bürogebäude oder Hochschulen. Die Vergleichbarkeit der erbrachten Reinigungsleistungen setzt außerdem voraus, dass der Bieter die Reinigungsleistung hauptverantwortlich (nicht als Nachunternehmer) seit / für mindestens 6 Monaten erbringt / erbracht hat.
Vorzulegende Nachweise:
Anzahl der Mitarbeiter; Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Referenzen; Benennung von Referenzen aus den letzten 3 Jahren über die Erbringung von Unter-haltsreinigungen in vergleichbaren Objekten. Es sind dabei Angaben zu folgenden Punkten zu machen:
- Bezeichnung und Inhalt des Referenzauftrags;
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen;
- Zusammenhängende gereinigte Fläche;
- Ausführungszeitraum;
- ungefähre Größe und Verwendungszweck des Objekts;
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauf-tragnehmer);
- Auftraggeber mit Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Auf-traggeber.
Mindestanforderungen an die Referenzen:
Die Bieter müssen mindestens über drei Referenzen aus den letzten 3 Jahren (seit 01.01.2022) über die Erbringung von Unterhaltsreinigungen in vergleichbaren Objekten verfügen. Vergleichbare Objekte sind z. B. andere Bürogebäude oder Hochschulen. Die Vergleichbarkeit der erbrachten Reinigungsleistungen setzt außerdem voraus, dass der Bieter die Reinigungsleistung hauptverantwortlich (nicht als Nachunternehmer) seit / für mindestens 6 Monaten erbringt / erbracht hat.
Angebote, bei denen nach Kontaktaufnahme mit der Referenz Bedenken an der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung bestehen, können als ungeeignet betrachtet werden; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung