Die Funktionsfähigkeit des Geräts darf durch umliegende Störquellen nicht beeinträchtigt werden. Störquellen sind insbesondere technische Anlagen in unmittelbarer Nähe zur Bedarfsstelle wie die Schlüsselfachanlage, die Lüftungsanlage, die Netzersatzanlage, die elektrisch betriebenen Schleusentüren, aber auch das Bahnnetz der Deutschen Bahn. Die Anlagen erzeugen eine elektrische Frequenz bzw. Oberwellen, die die Funktionen des Herzschlagdetektors beeinträchtigen können. Das Ausschließen dieser Beeinträchtigungen ist erforderlich.