1. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren, Bekanntmachungs-ID: CXS7YDEDYYTJR203
3. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung des Angebots zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o.g. Vergabeportal abgerufen werden.
4. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. Daher sind den Vergabeunterlagen weitere Vertragsbedingungen beigefügt, die der Auftragnehmer einzuhalten hat.
5. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sollen bis zum Ablauf des 28.09.2026 über das o.g. Vergabeportal übersendet werden.
6. Im Zeitraum vom 08.09.2026 bis zum 10.09.2026 werden in den jeweiligen Einrichtungen Ortsbesichtigungen angeboten. Die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung ist zwingend erforderlich, um für das jeweilige Los ein Angebot abzugeben. Hierfür melden Sie sich über das Tool der Bieterkommunikation des Vergabemarktplatz NRW bis spätestens den 04.09.2026, 12:00 Uhr zwingend an. Die Einladung erfolgt zeitnah. Der Vordruck 5 Vertraulichkeitsvereinbarung ist unterzeichnet vorab über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes vorzulegen, spätestens jedoch zum Ortstermin mitzubringen.
Nach dem Orttermin wird Ihnen eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt, die zwingend mit dem Angebot einzureichen ist.
Die Dokumente 4.1.1, 4.1.2 und 4.1.3 (Einrichtungsspezifische Listen) werden nach Teilnahme am Ortstermin und Vorliegen der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes NRW versendet.
7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Mindestlohngesetz sowie dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft, dessen / deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Gewerbezentralregisterauszug einholen wird.