Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Mit dem Teilnahmeantrag sind von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen:
(1) Angabe der Anzahl der aktuell bei Ablauf der Bewerbungsfrist sowie in den letzten drei Kalenderjahren (2022, 2023, 2024) fest angestellten Beschäftigten in der Sicherheits- und Bewachungssparte, aufgegliedert nach Berufsgruppen (Meister für Schutz und Sicherheit, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, geprüfte Schutz und Sicherheitskraft, Personen mit Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO, sonstige Sicherheitsmitarbeiter, Auszubildende, kaufmännische Angestellte, sonstige Angestellte) (Anlage 3 - Vordruck 4);
(2) Darstellung der Referenzen (Anlage 3 - Vordruck 5) aus den letzten fünf Jahren (seit Jan 2020) über die Erbringung von vergleichbaren Sicherheitsdienstleistungen in entsprechenden Einrichtungen mit Angabe von insbesondere:
aa) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Standort der Referenz
bb) Angabe des ausführenden Standorts des Bewerbers/Mitglieds der Bewerbergemeinschaft
cc) Zeitraum der Leistungserbringung
dd) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz
(3) Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig).
(4) Vorlage der Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes im Sinne des § 34a GewO (Bewerber mit Sitz außerhalb Deutschlands haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizufügen).
Geforderte Mindeststandards zu
(1) Der Bewerber muss bei Ablauf der Bewerbungsfrist über mind. die nachfolgend definierte Anzahl an Beschäftigten verfügen, die mind. über eine der nachfolgenden Qualifikationen aufweist: Meister für Schutz und Sicherheit, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO (oder gleichwertiger Abschluss).
LOS 1 ZUE Viersen > 65 derart Beschäftigte
LOS 2 ZUE Rheinberg > 50 derart Beschäftigte
LOS 3 ZUE Remscheid > 40 derart Beschäftigte
LOS 4 ZUE Lüdinghausen > 25 derart Beschäftigte
LOS 5 ZUE Marl > 25 derart Beschäftigte
LOS 6 EAE Köln > 80 derart Beschäftigte
LOS 7 ZUE Düren II > 130 derart Beschäftigte
LOS 8 ZUE Soest > 120 derart Beschäftigte
Sofern ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft mit mehreren Losen beauftragt werden soll, muss er / sie über eine Anzahl derart qualifizierter Beschäftigter verfügen, die die Summe der genannten Einzelwerte der jeweiligen Einrichtungen erreicht oder übersteigt. Bewerber werden daher darum gebeten, diese Vorgabe bereits bei der späteren Angebotserstellung zu beachten. Sofern ein Bewerber bei mehreren Losen für den Zuschlag vorgesehen ist, als er in diesem Sinne abdecken kann, so erhält er nur den Zuschlag für die Anzahl an Losen, für die er eine ausreichende Anzahl an derartig Beschäftigten nachweisen kann. Maßgeblich für die Auswahl der Lose ist die vom Bewerber mitgeteilte Prioritätenliste. Der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen Nachweise hierzu zu verlangen. Im Falle eines Teilnahmeantrags einer Bewerbergemeinschaft ist ausreichend, dass die Mitglieder zusammen über die genannte Anzahl an Beschäftigten mit der genannten Qualifikation verfügen.
zu (2) Der Bewerber muss über mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren (seit Jan 2020) über die Erbringung von vergleichbaren Sicherheitsdienstleistungen in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern verfügen. Die Vergleichbarkeit der erbrachten Sicherheitsdienstleistungen setzt voraus, dass der Bewerber dort hauptverantwortlich die Sicherheitsdienstleistungen seit / für mindestens 6 Monaten (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist) organisiert(e) und erbringt / erbrachte (kein Nachunternehmen eines anderen Sicherheitsdienstleisters), und richtet sich nach der Anzahl der in der jeweiligen Referenzeinrichtung untergebrachten Personen:
- bzgl. der Lose mit einer Regelbelegungszahl bis 300 Personen werden Referenzobjekte mit einer Belegungszahl von mindestens 200 Personen als vergleichbar angesehen.
- bzgl. der Lose mit einer Regelbelegungszahl ab 301 Personen und bis 600 Personen werden Referenzobjekte mit einer Belegungszahl von mindestens 250 Personen als vergleichbar angesehen.
- bzgl. der Lose mit einer Regelbelegungszahl ab 601 Personen und bis 1.000 Personen werden Referenzobjekte mit einer Belegungszahl von mindestens 400 Personen als vergleichbar angesehen.
- bzgl. der Lose mit einer Regelbelegungszahl ab 1.001 Personen werden Referenzobjekte mit einer Belegungszahl von mindestens 600 Personen als vergleichbar angesehen.
Standby-Plätze werden als vollwertige Plätze gerechnet. Es ist nicht möglich, die Kapazitäten mehrerer kleinerer Einrichtungen zu addieren, um die geforderten Regelbelegungszahlen nachzuweisen. Die geforderten Regelbelegungszahlen sind jeweils in einer Einrichtung nachzuweisen. Im Falle eines Teilnahmeantrags einer Bewerbergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderte Anzahl an Referenzobjekten verfügt oder die Mitglieder in der Summe über die geforderte Anzahl an Referenzobjekten verfügen.
zu (3) Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig. Im Falle eines Teilnahmeantrags einer Bewerbergemeinschaft muss für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ein entsprechendes Zertifikat vorgelegt werden. Sofern der Einsatz eines Nachunternehmens geplant ist, muss auch das Nachunternehmen ein entsprechendes Zertifikat vorgelegen.
zu (4) Vorlage einer gültigen Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes i. S. d. § 34a GewO (Bewerber mit Sitz außerhalb Deutschlands haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwalt...