Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Mit dem Teilnahmeantrag sind von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen:
(1) Benennung von Referenzen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten) aus den letzten drei Jahren (seit August 2022), die die Betreuung von Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge zum Gegenstand hatten, insbesondere mit den folgenden Angaben:
aa) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Standort der Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (Referenz)
bb) Name des ausführenden Standorts des Bewerbers / Mitglieds der Bewerbergemeinschaft
cc) Zeitraum der Leistungserbringung
dd) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit folgenden Angaben zu
- Regelbelegung,
- Art der Unterbringungseinrichtung,
- erbrachte Leistungen, zur Komplexität des Projekts und zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen,
- Position (z.B. als Auftragnehmer, als Nachunternehmer, etc.), in der die Leistung erbracht wurde,
- Name der vom Unternehmen gestellten Betreuungsleitung,
- Anzahl der in der Unterbringungseinrichtung eingesetzten Beschäftigten des Bewerbers / Mitglieds der Bewerbergemeinschaft
(2) Angabe der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich und aktuell fest angestellten Beschäftigten, aufgeteilt nach Aufgabenbereichen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten); Die Erklärungen haben unter Verwendung der in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Formblätter zu erfolgen.
Zu den in den Formblättern geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrags zu geben.
Die Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Referenzlage erbringt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls zutreffend)
zu (1) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren (seit August 2022) über die Erbringung von zum vorliegenden Auftrag vergleichbaren Leistungen zur Unterbringung von Flüchtlingen verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der im Referenzprojekt erbrachten Leistungen setzt die folgenden Punkte voraus:
(a) Jede der vorgelegten Referenzen muss die folgenden Leistungen umfassen:
- Betreuung der Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (keine Einrichtung für die Abschiebung von Flüchtlingen);
- Soziale Betreuung von Flüchtlingen;
(b) Der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft organisiert(e) und erbringt / erbrachte hauptverantwortlich die Leistungen seit / für mindestens 6 Monate(n) zum Ablauf der Teilnahmefrist (kein Nachunternehmer eines anderen Betreuungsunternehmens),
(c) Abhängig von der Anzahl der in der jeweiligen Referenzeinrichtung festgelegten Regelbelegung werden
- bzgl. der Lose mit einer Regelbelegungszahl bis 600 Personen Referenzobjekte mit einer Regelbelegungszahl von mindestens 150 Personen als ausreichend angesehen;
- bzgl. der Lose mit einer Regelbelegungszahl ab 601 Personen und bis 1000 Personen Referenzobjekte mit einer Regelbelegungszahl von mindestens 250 Personen als ausreichend angesehen;
- bzgl. der Lose mit einer Regelbelegungszahl ab 1.001 Personen Referenzobjekte mit einer Regelbelegungszahl von mindestens 500 Personen als ausreichend angesehen.
Standby-Plätze werden als vollwertige Plätze gerechnet. Es ist nicht möglich, die Regelbelegungsanzahl verschiedener Institutionen bei den Referenzen zu addieren, um somit die geforderte Anzahl von Regelbelegungsplätzen nachzuweisen. Die geforderten Regelbelegungszahlen sind jeweils in einer Einrichtung nachzuweisen.