1. Ortsbesichtigung:
Der Auftragnehmer hat vor Abgabe des Angebotes die Örtlichkeit zu besichtigen und sich über alle, das Angebot beeinflussenden Gegebenheiten, z. B. Lage der Baustelle, mögliche Aufstandsflächen für Baucontainer und Maschinenpark, Zufahrten, Wasseranschlüsse usw. zu informieren. Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Auftragnehmer die Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit und erklärt, dass er von allen Angebotsbestandteilen Kenntnis genommen hat und dass die geforderten Leistungen aus den ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie aufgrund der ihm bekannten örtlichen Bedingungen klar und ohne Widerspruch erkennbar sind. Er garantiert mit seiner Unterschrift die Einhaltung der Termine. Ein gemeinsamer Ortstermin mit dem Auftraggeber oder der Fachbauleitung ist in der Angebotsphase nicht vorgesehen, kann jedoch
verlangt werden.
2. Entsorgungskonzept:
Der Auftragnehmer hat die vorgesehene Verwertung in einem Entsorgungskonzept darzulegen. Dieses ist auf Anforderung der Vergabestelle vor Auftragserteilung vorzulegen.