Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Mit Abgabe des Angebotes sind von Bieter oder vom Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen:
(1) Benennung von Referenzen (Vordruck 4) aus den letzten fünf Jahren (seit November 2020) über die Erbringung von zum vorliegenden Auftrag vergleichbaren Leistungen zur Verpflegung verfügen, insbesondere mit den folgenden Angaben:
aa) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Art der Verpflegungsdienstleistung (Referenz)
bb) Name des ausführenden Standorts des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft
cc) Zeitraum der Leistungserbringung
dd) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz, insbesondere mit Angaben zur Regelbelegungszahl, den erbrachten Leistungen, der Art der Verpflegungsdienstleistung sowie zur Komplexität des Projekts und Vergleichbarkeit der Leistungen.
Die Erklärungen haben unter Verwendung der in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Formblätter zu erfolgen.
Zu den in den Formblättern geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter / der Bietergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben.
Mindestanforderung:
zu (1) Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über mindestens 2 Referenzen aus den letzten fünf Jahren (seit November 2020) über die Erbringung von zum vorliegenden Auftrag vergleichbaren Leistungen zur Verpflegung verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der im Referenzprojekt erbrachten Leistungen setzt jeweils die folgenden Punkte voraus:
a) Cateringleistungen in Form von Vollverpflegung der untergebrachten Personen mit drei Mahlzeiten am Tag, bestehend aus Frühstück, warmen Mittagessen und Abendessen. Eine reine Lieferleistung der Mahlzeiten ist möglich.
b) Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft organisiert(e) und erbringt/erbrachte die Leistungen seit/für mindestens 6 Monate(n) zum Ablauf der Angebotsfrist, wobei unschädlich ist, dass der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft selbst Lieferanten und / oder Nachunternehmen einsetzt. Nicht gefordert ist, dass der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft selbst direkter Auftragnehmer des eigentlichen Auftraggebers war.
c) Zur Vergleichbarkeit hinsichtlich des Umfangs:
- bzgl. der Einrichtung mit einer Regelbelegungszahl bis 300 Personen werden Referenzobjekte mit einer Regelbelegungszahl von mind. 150 Personen als vergleichbar angesehen.
- bzgl. der Einrichtung mit einer Regelbelegungszahl ab 301 und bis 600 Personen werden Referenzobjekte mit einer Regelbelegungszahl von mind. 250 Personen als vergleichbar angesehen.
- bzgl. der Einrichtung mit einer Regelbelegungszahl ab 601 Personen und bis 1.000 Personen werden Referenzobjekte mit einer Regelbelegungszahl von mindestens 300 Personen als vergleichbar angesehen.
- bzgl. der Einrichtung mit einer Regelbelegungszahl ab 1.001 Personen werden Referenzobjekte mit einer Regelbelegungszahl von mindestens 500 Personen als vergleichbar angesehen.
Die Notunterkunft Dortmund Ost hat eine Regelbelegungszahl von 350 Plätzen.
Es ist nicht möglich, die Regelbelegungsanzahl verschiedener Institutionen bei den Referenzen zu addieren, um somit die geforderte Anzahl von Regelbelegungsplätzen nachzuweisen.
Im Falle der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderte Anzahl an Referenzobjekten oder die Mitglieder in der Summe über die geforderte Anzahl an Referenzobjekten verfügen.