Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Mit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen:
1. Benennung von Referenzen (Vordruck 5) aus den letzten drei Jahren (seit Juli 2023), die Medizinische Dienstleistungen (Sanitätsstation) in Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge zum Gegenstand hatten, insbesondere mit folgenden An-gaben:
a) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Standort der Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (Referenz)
b) Name des ausführenden Standorts des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft
c) Zeitraum der Leistungserbringung
d) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit Angaben zu
- Regelbelegung,
- Art der Unterbringungseinrichtung,
- erbrachte Leistungen, zur Komplexität des Projekts und zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen,
- Position (z.B. als Auftragnehmer, als Nachunternehmer, etc.), in der die Leistung erbracht wurde,
- Name der vom Unternehmen gestellten Leitung,
2. Angabe der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich und aktuell fest angestellten Beschäftigten, aufgeteilt nach Aufgabenbereichen (Vordruck 4);
Die Erklärungen haben unter Verwendung der in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Formblätter zu erfolgen.
Zu den in den Formblättern geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter / der Bietergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Angebots zu geben.
Die Anforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Referenzlage erbringt.
Geforderte Mindeststandards:
zu 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren (seit Juli 2023) über die Erbringung von zum vorliegenden Auftrag vergleichbaren Leistungen zur Medizinischen Dienstleistung (Sanitätsstation) von Flüchtlingen verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der im Referenzprojekt erbrachten Leistungen setzt die folgenden Punkte voraus:
a) Jede der vorgelegten Referenzen muss die folgenden Leistungen umfassen:
Medizinische Dienstleistungen (Sanitätsstation) in einer Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (keine Einrichtung für die Abschiebung von Flüchtlingen);
b) Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erbringt / erbrachte hauptverantwortlich die Leistungen seit / für mindestens 6 Monate(n) zum Ablauf der Angebotsfrist,
c) Abhängig von der Anzahl der in der jeweiligen Referenzeinrichtung festgelegten Belegung werden
- bzgl. der Lose mit einer Belegungszahl bis 600 Personen (inkl. Stand-by-Plätze) Referenzobjekte mit einer Belegungszahl von mindestens 150 Personen (inkl. Stand-by-Plätze) als ausreichend angesehen;
- bzgl. der Lose mit einer Belegungszahl ab 601 Personen und bis 1000 Personen (inkl. Stand-by-Plätze) Referenzobjekte mit einer Belegungszahl von mindestens 250 Personen (inkl. Stand-by-Plätze) als aus-reichend angesehen;
- bzgl. der Lose mit einer Belegungszahl ab 1.001 Personen (inkl. Stand-by-Plätze) Referenzobjekte mit einer Belegungszahl von mindestens 500 Personen (inkl. Stand-by-Plätze) als ausreichend angesehen.
Standby-Plätze werden als vollwertige Plätze gerechnet. Es ist nicht möglich, die Regelbelegungsanzahl verschiedener Institutionen bei den Referenzen zu addieren, um somit die geforderte Anzahl von Belegungsplätzen nachzuweisen. Die geforderten Belegungszahlen sind jeweils in einer Einrichtung nachzuweisen.