Postkonsolidierungsleistungen für das Jahr 2026
Leistungszeitraum: 01.01.2026 - 31.12.2026
Leistungsbestandteile: - arbeitstägliche Abholung aller Postsendungen (einschließlich Einschreiben, förmlichen Zustellungen sowie Auslandsbriefen), - Sortierung aller teilleistungsfähigen Briefsendungen gemäß den Vorgaben der DP AG, - Nachfrankierung versehentlich nicht frankierter Sendungen, - Einlieferung aller Postsendungen bei einem Briefzentrum der DP AG Leistungsumfang: teilleistungsfähigen Sendungen: - ca. 410.000 Standardbriefe im gesamten Leistungszeitraum - ca. 130.000 Kompaktbriefe im gesamten Leistungszeitraum - ca. 114.000 Großbriefe im gesamten Leistungszeitraum - ca. 150 Maxibriefe im gesamten Leistungszeitraum nicht teilleistungsfähige Sendungen Innland: - ca. 6.300 förmliche Zustellungen mit PZU im gesamten Leistungszeitraum - ca. 45 Einschreiben im gesamten Leistungszeitraum nicht teilleistungsfähige Sendungen Ausland:- ca. 6.090 Standardbriefe im gesamten Leistungszeitraum - ca. 1.766 Kompaktbriefe im gesamten Leistungszeitraum - ca. 844 Großbriefe im gesamten Leistungszeitraum
Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge gemäß Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubereFahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz - SaubFahrzeugBeschG).
Hiermit wird auf die zulässigen Rechtsbehelfe sowie die Fristen für deren Einlegung hingewiesen.
Mögliche Rechtsbehelfe sind Gemäß §§ 160 ff. GWB das Nachprüfungsverfahren vor der zuständigen Vergabekammer (siehe auch §156 Abs. 1 GWB) sowie die Rüge.
Dem § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB nach sind bereits im Vergabeverfahren erkannte Verstöße gegen Vorschriften des Vergaberechts innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,Des Weiteren sind nach Nr. 2 und 3 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung sowie Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Ohne Rüge ist ein späterer Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer unzulässig.
Unzulässig ist ein Antrag auf Nachprüfung dem § 160 Abs.3 Nr. 4 nach ebenfalls, sollten mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Ein Antrag auf Nachprüfung kann entsprechend § 134 Abs. 2 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Absendung der Information über die Nichtberücksichtigung gemäß Abs. 1 durch den benachrichtigten Personenkreis gestellt werden.Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
keine
Erklärung zum Gesamtumsatzes und zum auftragsgegenstandsbezogenen Umsatz (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Eignung zur Berufsausübung - Vorlage Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Auszug aus dem Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Vorlage Nachweis (Versicherungspolice) mit aktueller Deckungsbestätigung einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden von 3.000.000,00 Euro und für Sach- sowie Vermögensschäden über 1.500.000,00 Euro.
Wurde eine Jahreshöchstleistung vereinbart, ist ebenfalls eine Erklärung vorzulegen, ob und inwieweit dieser Betrag bereits ausgeschöpft wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Vorlage Erklärung zum Gesamtumsatz und zum tätigkeitsbereichbezogenen Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Vorlage von mindestens drei Referenzen (nicht älter als drei Jahre) über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungen in Form einer Liste und unter Angabe des Auftraggebers, des Leistungszeitraumes, des Rechnungswertes und des Auftragsgegenstandes.
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Kapiteln 15 bis 17 des Formulars 512 EU Vertragsbedingungen NRW.