Belieferung der Justizvollzugseinrichtungen in NRW mit medizinischen Verbrauchmaterialien
Es ist beabsichtigt, die Lieferung der in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Bundesrepublik Deutschland) benötigten medizinischen Verbrauchmittel im Rahmen eines Bezugsvertrages für die Dauer von zunächst einem Jahr, mit der Option der Verlängerung auf max. vier Jahre, zu vergeben.
Der nordrhein-westfälische Justizvollzug umfasst neben dem Justizvollzugskrankenhaus NRW weitere 35 Justizvollzugsanstalten mit einer Belegungsfähigkeit von 79 Haftplätzen in der Sozialtherapeutischen Anstalt NRW bis hin zu 1496 Haftplätzen in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne. Die durchschnittliche Belegung aller Anstalten lag im Jahr 2025 bei 14.023 Inhaftierten.
Als Auftragsstellen kommen aller Voraussicht nach alle Justizvollzugseinrichtungen in NRW in Betracht. Die Ware wird jeweils von den Justizvollzugseinrichtungen je nach Bedarf und Lagerkapazität bestellt und ist an diese unmittelbar, spätestens fünf Werktage nach Bestellung als Komplettlieferung auszuliefern.
Es ist beabsichtigt den Bezugsvertrag für die Dauer von zunächst einem Jahr, mit der Option der Verlängerung, zu vergeben. Sofern der Vertrag nicht gekündigt wurde, verlängert sich die Dauer des Bezugsvertrages unter Beibehaltung der dann bestehenden Konditionen. Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren erreicht ist.
Zu beliefern sind alle Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen
Nach der Auftragserteilung im Rahmen einer VgV haben Unternehmen 30 Tage Zeit, um Rechtsbehelfe einzulegen. Diese Frist beginnt mit der Bekanntmachung der Auftragsvergabe oder mit dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
Gemäß § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot, d. h. das mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis erteilt. Dazu werden der Preis und die leistungsbezogenen Qualitätskriterien mit Punkten bewertet. Zu dessen Ermittlung werden folgende Wertungskriterien zugrunde gelegt (Gewichtung in Klammern):
- Preis laut Preisblatt (70 %)- Rabatt auf Produkte / spezielle Einzelbestellungen außerhalb der Festpreisliste (10%)- Expressversand möglich (5%)- Online-Shop vorhanden (zur beschleunigten Bestell-Abwicklung) (15 %)
Es wird eine Bepunktung vorgenommen, die maximal 100 Punkte beträgt. Die Bepunktung erfolgt auf eine Dezimalstelle bei kaufmännischer Rundung. Die Bieterin mit der danach ermittelten höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.Ausschlaggebend für die Zuschlagserteilung ist somit das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot. Der günstigste Preis allein ist nicht entscheidend.
Nicht nachgefordert werden die Leistungsbeschreibung , allgem. Vertrags- und Vergabebedingungen und das Preisblatt
Referenzen gemäß der Ausschreibungsunterlagen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
DIN 9001:2015 (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Bieterin muss die Zertifizierung eines Qualitätssicherungssystem nach DIN EN 9001:2015 nachweisen können. Der Nachweis ist mit dem Angebot abzugeben. Nicht zertifizierte Bieterinnen werden wegen Nichteignung von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Eigenerklärung Sanktionen (Vordruck 523 EU)- Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen (Vordruck 521 EU)** Keine oder anderweitige Formerfordernis:- Angebotsschreiben (Vordruck 324): ausgefülltes Angebotsschreiben (Vordruck 324)- Preisblatt: Ausgefülltes Preisblatt- Vertrags- und Vergabeunterlagen: Ausgefüllte Vertrags- und Vergabeunterlagen