Lieferung vonDurchsuchungshandschuhen an die Justiz in NRW
Lieferung von Durchsuchungshandschuhen mit ggf. mit unterschiedlichen Schnittschutzklsssen (Los 1 und2) für die Justiz des Landes NRW ab dem 01.05.2026.
Der Vertrag wird zunächst für ein Jahr (Mindestvertragslaufzeit) geschlossen. Sofern der Vertrag nicht gekündigt wurde, verlängert sich die Dauer des Bezugsvertrages unter Beibehaltung der dann bestehenden Konditionen. Der Vertrag endet nach der maximalen Vertragslaufzeit von vier Jahren ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Zu beliefern sind alle Justizeinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen
Nach der Auftragserteilung im Rahmen einer VgV haben Unternehmen 30 Tage Zeit, um Rechtsbehelfe einzulegen. Diese Frist beginnt mit der Bekanntmachung der Auftragsvergabe oder mit dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
Unklarheiten sind ausschließlich über das Vergabeportal zu klären.
Nicht nachgefordert werden die Leistungsbeschreibung , allgem. Vertrags- und Vergabebedingungen und das Preisblatt
Referenzen gemäß der Ausschreibungsunterlagen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Eigenerklärung Sanktionen (Vordruck 523 EU)- Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen (Vordruck 521 EU)** Keine oder anderweitige Formerfordernis:- Preisblatt: Ausgefülltes Preisblatt- Produktdatenblätter- Vertrags- und Vergabeunterlagen: Ausgefüllte Vertrags- und Vergabeunterlagen- Warenmuster: Produkt/Warenmuster gem. Vergabeunterlagen- Angebotsschreiben (Vordruck 324 EU): ausgefülltes Angebotsschreiben (Vordruck 324 EU)
Mindestanforderung ist ein Schnittschutz gemäß DIN EN 388:2016+A1:2018 mit Stufe 3 im Coupe-Test oder alternativ mindestens Klasse C im TDM-Test nach ISO 13997. Bei Materialien, die den Coupe-Test verfälschen, ist ausschließlich der TDM-Wert maßgeblich.
Zudem müssen die angebotenen Durchsuchungshandschuhe über einen geprüften Durchstichschutz verfügen, zertifiziert nach DIN EN 388:2016+A1:2018 oder DIN EN 388:2003. Die Durchstichfestigkeit ist gemäß Abschnitt 6.5 der Norm zu prüfen. Die Leistungsstufe muss mindestens Stufe 2 betragen. Die Schutzklasse ist auf dem Produkt und in der technischen Dokumentation eindeutig zu kennzeichnen.
Mindestanforderung ist ein Schnittschutz gemäß DIN EN 388:2016+A1:2018 mit Stufe 4 im Coupe-Test oder alternativ mindestens Klasse D im TDM-Test nach ISO 13997. Bei Materialien, die den Coupe-Test verfälschen, ist ausschließlich der TDM-Wert maßgeblich.
Zudem müssen die angebotenen Durchsuchungshandschuhe über einen geprüften Durchstichschutz verfügen, zertifiziert nach DIN EN 388:2016+A1:2018 oder DIN EN 388:2003. Die Durchstichfestigkeit ist gemäß Abschnitt 6.5 der Norm zu prüfen. Die Leistungsstufe muss mindestens Stufe 3 betragen. Die Schutzklasse ist auf dem Produkt und in der technischen Dokumentation eindeutig zu kennzeichnen.