Lieferung von Lebensmitteln an die Mensen des LAFP NRW in Selm, Schloß Holte-Stukenbrock
Einjahresvertrag über die Lieferung von Lebensmitteln an die Mensen des LAFP NRW in Selm, Schloß Holte-Stukenbrock
Die Fristen richten sich nach § 134 GWB.
Nachforderung nur so weit rechtlich möglich.
Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für Lebensmittel (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Anlage 4
Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung
nein