Rahmenvereinbarung über Leistungen zur Errichtung von Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete des Landes Nordrhein-Westfalen:
Zur Organisation der Kapazitäten im Landesunterbringungssystem für Geflüchtete des Landes Nordrhein-Westfalen werden kurzfristig neue Einrichtungen benötigt. Die Planungen umfassen die Errichtung neuer Unterbringungseinrichtungen in Containerbauweise an verschiedenen Standorten in allen Regierungsbezirken Nordrhein-Westfalens. Übergeordnete Zielsetzung ist die möglichst zügige und wirtschaftliche Umsetzung der neuen Unterkunftskapazitäten. Für die Errichtung der neuen Unterbringungsplätze in Containerbauweise soll eine Rahmenvereinbarung über die erforderlichen Generalunternehmerleistungen mit mehreren Auftragnehmern abgeschlossen werden.
Im Rahmen dieses Projekts werden durch den Auftragnehmer Generalunternehmerleistungen erbracht.Die benötigten Unterkünfte - sog. "Zentrale Unterbringungseinrichtungen" (ZUE) - sollen überwiegend zwischen 200 bis 700 Bewohnenden inkl. den erforderlichen Funktionsräumen Platz bieten. Die Errichtung der Einrichtungen wird mit den Standortkommunen abgestimmt. Die Nutzungsdauer ist langfristig vorgesehen, sie liegt in der Regel bei 5 Jahren.Die vorgesehenen Grundstücke für die Unterkünfte befinden sich in der Regel in kommunalem Eigentum. Ihre Eignung für eine Nutzung als ZUE ist zum Zeitpunkt des Startes der Mini-Wettbewerbe grundsätzlich geklärt. Dies bedeutet, dass die Grundstücke in der Regel verkehrlich erschlossen sind und Medienanschlüsse entlang des Grundstücks (Strom, Wasser, Gas und Abwasser) grundsätzlich gegeben sind. Die Herstellung eines Mittelspannungsanschlusses mittels Trafos kann erforderlich sein. Kernbestandteil der Generalunternehmerleistungen im Rahmen der Mini-Wettbewerbe ist die Errichtung entsprechend einer Musterleistungsbeschreibung. Der jeweilige AG wird die Außenanlagen einschließlich Freianlagen (Grün- und Gestaltungsflächen), Verkehrsflächen (Straßen, Wege und Stellplätze), Entwässerungsanlagen, Medienführungen (Ver- und Entsorgungsleitungen), Beleuchtungsanlagen im Außenbereich sowie erforderliche Tiefbauarbeiten und Ingenieurbauwerke standortbezogen an Fachfirmen vergeben. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der Leistungen des AN bzw. dieser Rahmenvereinbarung.
Die Rahmenvereinbarung über Leistungen zur Errichtung von Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete werden federführend durch die Bezirksregierung Münster abgeschlossen.
Die Einzelbeauftragungen von Generalunternehmerleistungen für die jeweiligen Standorte erfolgen getrennt durch die jeweiligen Bezirksregierungen.
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Vergabeverfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.a. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten die Kommunikation laufend zu verfolgen. 2) Für die Einreichung der Angebote hat der AG Vordrucke zur Verfügung gestellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das oben genannte Vergabeportal abgerufen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachreichen, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach § 56 Vergabeverordnung. Ein Anspruch auf Einräumung einer Gelegenheit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht, auch dann nicht, wenn der Auftraggeber anderen Bietern Gelegenheit zur Nachreichung oder Vervollständigung von Unterlagen gibt.
Vorlage Auszug Handel- oder Berufsregister (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung zu den Unternehmensumsätzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung zu den Mitarbeitern (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Vorlage Auszug Handels- oder Berufsregister - Dem Teilnahmeantrag ist ein Handels- oder Berufsregisterauszug beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
Mindestanforderung:Der Auszug darf nicht älter als 6 Monate (zum Zeitpunkt der Teilnahmeantragsfrist) sein.
Nachweis einer Berufs/Betriebshaftpflichtversicherung - Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhan-den ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht-erhalten wird
Im Fall einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft selbst vorhanden sein.
Mindestanforderung:Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensereignis aufweisen: - Für Personenschäden: 5.000.000 EUR- Für Sachschäden: 5.000.000 EUR- Für sonstige Schäden (Vermögensschäden): 5.000.000EURDie Deckungssummen müssen in jedem Versicherungsjahr zumindest zweimal zur Verfügung stehen.
Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung durch Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.
Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen - Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referen-zen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind.
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die nachfol-genden Bedingungen kumulativ jeweils vollständig erfüllt: - Projektbeginn und -ende nicht länger als 5 Kalender-jahre zurückliegend- Das Projekt muss erfolgreich abgeschlossen sein (Hinweis: Es muss definiert sein, wann ein Abschluss anzunehmen ist) oder ein Abschluss in den nächsten 6 Monaten (nach Angebotsabgabe) erfolgreich bevorste-hen. - Errichtung von Geflüchtetenunterkünften oder Sam-melwohneinrichtungen- Errichtung in Container- oder Modulbauweise- Gesamtkosten nach DIN 276 KG 200-700 je Referenzprojekt: mind. 1 Mio. EUR brutto
Mindestanforderung:Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen.
Eigenerklärung zu den Mitarbeitern - Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/von je-dem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft über die Anzahl fachlicher Mitarbeiter in den letzten drei abge-schlossenen Geschäftsjahren sowie über die Anzahl der fachlichen Mitarbeiter, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Als fachlicher Mitarbeiter werden Mitarbeiter mit Berufsabschlüssen aus der Baubranche (z. B. Maurer, Elektriker, Dachdecker, Anlagenmechaniker SHK, GaLa-Bau) verstanden.
Mindestanforderung:Die Anzahl der fachlichen Mitarbeiter gesamt muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 100 betragen.
Eigenerklärung zu den Unternehmensumsätzen - Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftt über seine Gesamt- sowie tätigkeitsbezogenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindestanforderung:Die Umsatzerlöse der tätigkeits-bezogenen Umsätze (Bau von Sammelunterkünften / Geflüchtetenunterkünften) müssen in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 1 Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr betragen.
Die Eigenerklärungen Ausschlussgründe (Formular 521 EU), Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU), Subventionen (Formular 524 EU) sowie die Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (Formular 248) sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (Die Formulare sind in den Vergabeunterlagen enthalten).
Die Eigenerklärungen Mindestlohn und Tariftreue sowie LkSG sind ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Diese Erklärungen sind im Formular "03 Angaben und Nachweise zur Eignungsprüfung-Teilnahmeantrag abzugeben.
Falls Sie beabsichtigen eine Bietergemeinschaft zu bilden oder Unteraufträge zu vergeben, bitte ich Sie, die folgenden Eigenerklärungen ebenfalls einzureichen:- Formular 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft- Formular 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen- Formular 236 Verpflichtungserklärung anderer UnternehmenDie entsprechenden Formulare sind den Vergabeunterlagen beigefügt.