Entsorgung des Deponiesickerwassers der Sonderabfalldeponie Ochtrup
Das Sickerwasser wird im freien Gefälle den Sickerwasserschächten zugeleitet und von dort über Druckleitungen den Speichertanks zugeführt. Aus den Speichertanks muss das Sickerwassergemisch bei Bedarf (2-3 mal pro Woche) abgefahren und in einer dafür geeigneten Behandlungsanlage entsorgt werden.
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Vergabeverfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.a. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten die Kommunikation laufend zu verfolgen.
2. Für die Einreichung der Angebote hat der AG Vordrucke zur Verfügung gestellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das oben genannte Vergabeportal abgerufen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote fehlende Unterlagen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben, einschließlich Erklärungen und Unterlagen zur Eignung, von einem oder mehreren Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Nachreichung zu geben. Ein Anspruch der Bieter auf Einräumung einer Gelegenheit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht, auch dann nicht, wenn der Auftraggeber anderen Bietern Gelegenheit zur Nachreichung oder Vervollständigung von Unterlagen gibt.
Nachweis geeigneter Gefahrguttransporter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Deponiesickerwasser, das gefährliche Stoffe enthält, muss als Gefahrgut transportiert werden.
1. Es ist möglich, vor Angebotsabgabe eine Probe des Deponiesickerwassers mit der Anlagentechnik der Entsorgungsanlage abzugleichen. Für eine entsprechende Terminabstimmung stehen Ihnen die Mitarbeiter der EGST Herr Mautz (02505-3749) bzw. Frau Stahl (02574-33998-32) zur Verfügung.2. Das Sickerwasser 19 07 01* Deponiesickerwasser, das gefährliche Stoffe enthält muss als Gefahrgut transportiert werden.3. Die Rechnungen werden von der EGST geprüft und der Bezirksregierung zur Zahlung angewiesen. Aus diesem Grund sind monatliche Abrechnungen mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen mit Vertragsabschluss vorgesehen. Die Rechnungen sollen im pdf-Format per Mail parallel an die EGST und die Bezirksregierung übermittelt werden. Zur Prüfung sind weiterhin die Begleitscheine und die Annahmeproto-kolle/Analysen anzufügen.