Netzwerkkomponenten des Herstellers Extreme Networks
Rahmenvereinbarung über- die Lieferung von Netzwerkkomponenten des Herstellers Extreme Networks.- Bereitstellung der jeweils aktuellsten Software für die Systeme, die sich unter Wartung befinden- Instandhaltung und Support für die Hard- und Softwarekomponenten, die sich unter Wartung befinden- Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Systemen, z.B Planung, Installation, Konfiguration, Fehlersuche und Montage
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Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Vergabeverfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.a. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten die Kommunikation laufend zu verfolgen.
2. Für die Einreichung der Angebote hat der AG Vordrucke zur Verfügung gestellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das oben genannte Vergabeportal abgerufen werden.