Benennung von Referenzen - Benennung von drei Referenzen (Vordruck Eigenerklärung Referenzen in Vergabeunterlagen enthalten) aus den letzten drei Jahren (ab Januar 2023 mindestens sechs Monate), die
Leistungen des Facility Managements in Wohn- oder Unterbringungseinrichtungen zum Gegenstand hatten, insbesondere mit den folgenden Angaben:
a) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Standort Einrichtung (Referenz)
b) Name des ausführenden Standorts des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft
c) Zeitraum der Leistungserbringung
d) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit folgenden Angaben zu:
- Bewohnerzahl,
- Art der Einrichtung z.B. EAE / ZUE / NU, kommunale Unterkunft für Flüchtlinge, Studierendenwohnheim),
- erbrachte Leistungen (z. B. Zustandsüberwachung von Anlagen und Räumen, Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten, Winterdienst, Grünpflege), zur Komplexität des Objektes (z. B. Gebäudestruktur, ein oder mehrere Gebäude, Container, Art der vorhandenen technischen Anlagen) und zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen (Leistungsbeschreibung),
- Position (z.B. als Auftragnehmer, als Nachunternehmer, etc.), in der die Leistung erbracht wurde,
- Anzahl der in der Einrichtung eingesetzten Beschäftigten des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft
Geforderte Mindeststandards:
Der Bieter muss über mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren über die Erbringung von vergleichbaren Dienstleistungen in Wohn- oder Unterbringungseinrichtungen verfügen. Dabei muss ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten hauptverantwortlicher Leistungserbringung vollständig innerhalb eines Zeitraums von maximal drei Jahren vor Veröffentlichung dieser Ausschreibung liegen, also ab Januar 2023. Der Leistungszeitraum darf vor Januar 2023 begonnen worden sein, sofern ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten ab Januar 2023 verbleibt. Die Vergleichbarkeit der erbrachten Dienstleistungen setzt voraus, dass der Bieter dort hauptverantwortlich die Dienstleistungen seit / für mindestens 6 Monaten (zum Zeitpunkt Ablauf der Angebotsfrist) organisiert(e) und erbringt / erbrachte (kein Nachunternehmer eines anderen Sicherheitsdienstleisters). Dabei gilt die Leistung als vergleichbar, wenn kumulativ die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Regelbelegung der Einrichtung von mindestens 180 Personen
- Leistungserbringung an 365 Tagen im Jahr
- Leistungserbringung, während die Bewohnerinnen und Bewohner in der Einrichtung lebten (Leistungserbringung im laufenden Betrieb)
- Leistungserbringung sowohl in Wohnraum, als auch in Gemeinschaftsbereichen auf die zumindest die Gesamtheit der Bewohner unkontrollierten Zugriff hat (beides innerhalb derselben Referenz)
- Reparatur-, Überwachungs-, und Instandhaltungsarbeiten als Leistungsgegenstand
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderte Anzahl an Referenzobjekten oder die Mitglieder in der Summe über die geforderte Anzahl an Referenzobjekten verfügt.