Benennung von Referenzen - Benennung von zwei Referenzen (Vordruck Eigenerklärung Referenzen in Vergabeunterlagen enthalten) aus den letzten drei Jahren (ab Januar 2023 mindestens sechs Monate), die Reinigungsdienstleistungen in Wohn- oder Unterbringungseinrichtungen zum Gegenstand hatten, insbesondere mit den folgenden Angaben:
a) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Standort Einrichtung (Referenz)
b) Name des ausführenden Standorts des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft
c) Zeitraum der Leistungserbringung
d) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit folgenden Angaben zu:
- Bewohnerzahl,
- Größe der zu reinigenden Fläche
- Art der Einrichtung z.B. EAE / ZUE / NU, kommunale Unterkunft für Flüchtlinge, Studierendenwohnheim, Justizvollzugsanstalt, Krankenhaus, Pflege-/Altenheim),
- erbrachte Leistungen (z. B. Reinigung von Wohn- und Arbeitsräumen), zur Komplexität des Objektes (z. B. Gebäudestruktur, ein oder mehrere Gebäude, Container, Art der vorhandenen zu reinigenden Flächen) und zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen (Leistungsbeschreibung),
- Position (z.B. als Auftragnehmer, als Nachunternehmer, etc.), in der die Leistung erbracht wurde,
- Anzahl der in der Einrichtung eingesetzten Beschäftigten des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft
Geforderte Mindeststandards:
Der Bieter muss über mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren über die Erbringung von vergleichbaren Dienstleistungen in Einrichtungen, die der Unterbringung von Menschen dienen, verfügen. Dabei muss ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten hauptverantwortlicher Leistungserbringung vollständig innerhalb eines Zeitraums von maximal drei Jahren vor Veröffentlichung dieser Ausschreibung liegen, also ab Januar 2023. Der Leistungszeitraum darf vor Januar 2023 begonnen worden sein, sofern ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten ab Januar 2023 verbleibt. Die Vergleichbarkeit der erbrachten Dienstleistungen setzt voraus, dass der Bieter dort hauptverantwortlich die Dienstleistungen seit / für mindestens 6 Monaten (zum Zeitpunkt Ablauf der Angebotsfrist) organisiert(e) und erbringt / erbrachte (kein Nachunternehmer eines anderen Dienstleisters).
Dabei gilt die Leistung als vergleichbar, wenn kumulativ die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Regelbelegung der Einrichtung von mindestens 180 Personen
- Jährliche Reinigung einer Reinigungsfläche von mindestens 3.000 Quadratmetern
- Leistungserbringung an 365 Tagen im Jahr
- Leistungserbringung, während die Bewohnerinnen und Bewohner in der Einrichtung lebten bzw. untergebracht waren (Reinigung im laufenden Betrieb)
- Reinigung sowohl in Wohnraum, als auch in Gemeinschaftsbereichen auf die zumindest die Gesamtheit der Bewohner unkontrollierten Zugriff hat (beides innerhalb derselben Referenz)
- mehrfach tägliche Reinigung von Sanitärbereichen (Duschen und WCs)
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderte Anzahl an Referenzobjekten oder die Mitglieder in der Summe über die geforderte Anzahl an Referenzobjekten verfügt.