siehe Vergabeunterlagen
April 2030
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oderAngebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder derAngebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingangder Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.
siehe Vergabeunterlagen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunerlagen