Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen stellt für den Landtag eine komplette IT-Umgebung zur Verfügung. Sie wurde von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Landtagsverwaltung konzipiert, realisiert und in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt, so dass sie den Nutzern und Nutzerinnen rund um die Uhr einen breiten Funktionsumfang bietet. Die Landtagsverwaltung ist verantwortlich für den Betrieb der IT-Infrastruktur und bietet hierfür eigenverantwortlich entsprechende Betriebs- und Supportleistungen an.Der Landtag Nordrhein-Westfalen beabsichtigt mit einem Unternehmen eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, mit dem Ziel, Dienstleistungen im Linux Serverumfeld von qualifizierten IT-Experten und IT-Expertinnen erbringen zu lassen.
Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen stellt für den Landtag eine komplette IT-Umgebung zur Verfügung. Sie wurde von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Landtagsverwaltung konzipiert, realisiert und in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt, so dass sie den Nutzern und Nutzerinnen rund um die Uhr einen breiten Funktionsumfang bietet. Die Landtagsverwaltung ist verantwortlich für den Betrieb der IT-Infrastruktur und bietet hierfür eigenverantwortlich entsprechende Betriebs- und Supportleistungen an.Der Landtag Nordrhein-Westfalen beabsichtigt mit einem Unternehmen eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, mit dem Ziel, Dienstleistungen im Linux Serverumfeld von qualifizierten IT-Experten und IT-Expertinnen erbringen zu lassen. Der Leistungszeitraum des Rahmenvertrags beginnt am 01.09.2025 und endet am 31.08.2026. Der Rahmenvertrag kann optional max. dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
1. Verlängerung: bis 31.08.20272. Verlängerung: bis 31.08.20283. Verlängerung: bis 31.08.2029
Die Leistungsorte sind der Landtag Nordrhein-Westfalen, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf und Nebenstellen. Alle Nebenstellen befinden sich in fußläufiger Entfernung und sind ohne zusätzliche Verkehrsmittel erreichbar. Die Dienstleistungen können nach Absprache auch "Remote" per Fernzugriff erfolgen.
Nein
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).Hierzu gehören das Preisblatt L02 und die Wertungsdokumente WB0 bis WB2.
siehe Dokument L01a und beigefügte Dokumente im Vergabeverfahren
siehe Eignungsdokumente E01-E04
Die zu beauftragende Dienstleistung kann nicht in Lose aufgeteilt werden.