Der Präsident des Landtags NRW beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über Fachplanungs-leistungen Tragwerksplanung abzuschließen.Der Landtag NRW ist derzeit für die Instandhaltung und den laufenden Betrieb von zwei Liegenschaften, dem Landtagsgebäude sowie der Villa Horion (denkmalgeschützt) verantwortlich. Als Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen ist schwerpunktmäßig das fast vierzig Jahre alte Landtagsgebäude zu nennen. Aufgrund des Alters des Gebäudes aber auch vor dem Hintergrund sich wandelnder politischer und demografischer Entwicklungen steht das Gebäude vor der dauerhaften Herausforderung, langfristig den steigenden Anforderungen an Politikbetrieb gerecht zu werden.
Aus diesen Aspekten ergibt sich, dass zahlreiche bauliche Veränderungen und Instandsetzungs-maßnahmen parallel und während des laufenden Parlamentsbetriebs durchzuführen sind. Teilweise sind durch die externen und internen Projekt-beteiligten zwischen 10 - 20 Teilprojekte unterschiedlichster Größe zeitgleich zu bearbeiten.
Neben zahlreichen laufenden Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen stehen große Maßnahmen wie z.B. die komplette Fassaden- und Dachsanierungen mit Integration von Photovoltaik auf den Flachdächern, die Kernsanierung der gesamten Büroflächen, der Bau einer neuen unterirdischen Technikzentrale in unmittelbarer Nähe zum Rhein sowie der bauliche Anschluss des sich aktuell in Planung befindlichen Erweiterungsbaus an das Hauptgebäude aus. Die Frage, welche baulichen Veränderungen am Bestandsgebäude erforderlich werden, um den zukünftigen Erweiterungsbau auf der Ebene 3 sowie in den Untergeschossen an den Bestand anschließen zu können, befindet sich derzeit in der konzeptionellen Untersuchungsphase. Mit den darauf aufbauenden Planungsphasen (HOAI 1 - 9) muss unmittelbar im Anschluss (Herbst 2025) begonnen werden. Als Ziel ist definiert, dass im Endzustand beide Gebäudeteile alt & neu zu einer harmonischen Einheit sowohl unter architektonischen als auch unter technischen Gesichtspunkten so zusammengeführt sein sollen, dass zukünftig wieder nur noch von einem Landtagsgebäude unter einer Adresse gesprochen werden kann.(Siehe zu den Leistungsinhalten das Dokument L01 Leistungsverzeichnis.)
Der Vertrag wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen und verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, ohne dass es diesbezüglich einer gesonderten Erklärung der Parteien bedarf, es sei denn, er wird spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf vom Auftraggeber oder dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin schriftlich gekündigt.
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB.Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:1Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nein
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).Hierzu gehören - das Preisblatt L02 und - die Wertungsdokumente W01 bis W03.
S. Dokument L01a Hinweise zum Vergabeverfahren und Checkliste S1.
Die Bieterin / der Bieter erklärt:
- Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. - E01 Eigenerklärung zur Insolvenz
Selbstdarstellung des bietenden Unternehmens - E02 Selbstdarstellung des bietenden Unternehmens
Bruttoumsatzentwicklung der letzten drei Geschäftsjahre in EURO - E03 Umsatzentwicklung
Bitte geben Sie die aktuelle Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen an, sowie die Anzahl in den letzten drei Geschäftsjahren. - E04 Mitarbeiterzahl
Nachweis einer Haftpflichtversicherungmit der Mindestdeckungssumme bei:
Sachschäden von 5.000.000 EUR, pro Schadensfall
Vermögensschäden von 5.000.000 EUR, pro Schadensfall
Personenschäden 3.000.000 EUR, pro Schadensfall
Die Gesamtsumme für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen.
alternativ:
eine schriftliche Verpflichtungserklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle einer Zuschlagserteilung unverzüglich abgeschlossen wird.
- E05 Nachweis einer Haftpflichtversicherung
Geben Sie an, ob die Leistung mit Hilfe eines Unterauftragnehmers/einer Unterauftragnehmerin erbracht werden soll. Wenn ja, von wem und in welchem Umfang? - E06 Unterauftragnehmer
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist zusammen mit dem Angebot eine Er-klärung vorzulegen, aus der ersichtlich ist, dass
- Der/die namentlich zu benennende bevollmächtigte Vertreter/in alle Mitglieder der Gemeinschaft gegenüber dem AG vertritt,- Der/die bevollmächtigte Vertreter/-in berechtigt ist, mit uneinge-schränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,- eine Verpflichtungserklärung als Vorvertrag besteht,- alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner/in haften.
Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterschrieben.
Jedes Unternehmen hat in diesem Fall alle Fragen und Nachweise in gleichem Umfang für das eigene Unternehmen zu beantworten bzw. vorzulegen(Anlagen E01 bis E07, Formular 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe, Formular 523 EU Eigenerklärung Sanktionen). - E07 Bietergemeinschaft
Siehe Dokumente:- L01 Leistungsverzeichnis- L01a Leistungsbeschreibung- Checkliste S1
Die zu beauftragende Dienstleistung kann nicht in Lose aufgeteilt werden.