Das Land Nordrhein-Westfalen errichtet zum bestehenden Landtag einen Erweiterungsneubau mit baulicher Verbindung zum Bestand.Zwischen dem bestehenden Landtagsgebäude und dem WDR-Landesstudio sind vier Kreisförmige Baukörper (Ringmodule) geplant, die durch Brückenbauwerke untereinander und mit dem bestehenden Landtagsgebäude verbunden sind. Die Formsprache des geplanten Gebäudes bindet das bestehende Landtagsgebäude und den Rheinturm als Teile eines städtebaulichen Gesamtensembles ein.Die drei- bis viergeschossigen Baukörper werden bis zu einer Höhe von etwa 7 m über dem bestehenden Gelände bzw. der umgebenden Freiflächen aufgeständert, so dass ein weitestgehend freier und transparenter Bewegungsraum entsteht.U.a. ist geplant, das Gebäude energetisch zu optimieren. Zur Maximierung der regenerativen Stromerzeugung sind (Vor-)Dächer in weiten Teilen mit Photovoltaik belegt und bilden gleichzeitig einen feststehenden Sonnenschutz. Eine Zertifizierung von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB) wird angestrebt. Die Flachdächer erhalten extensive und intensive Begrünungen und dienen der Retention von Niederschlagswasser und der Reduzierung der thermischen Belastung. Anfallendes Niederschlagswasser wird zur Bewässerung der Grünflächen genutzt.Durch die Bauherrschaft wurden die TA-Planungsleistungen in den Leistungsphasen 01-05/HOAI bereits beauftragt und in weitenTeilen bearbeitet - im Folgenden werden diese Planungsleistungen "TA-1" genannt.Die Leistungen der vorliegenden Leistungsbeschreibung werden im Folgenden "TA-2" genannt.
Voraussichtlicher Leistungszeitraum TA-2Einarbeitung: ab BeauftragungLPh 06 - 08: 03/26 - 03/31LPh 08 (Nachlauf Freianlagen) bis 03/32LPh 09 (nach Gesamtabnahme GU) fünf Jahre, ca. bis 03/37Die Leistungen der TA-1 werden sich dementsprechend zeitlich mit den Leistungen der TA-2 überschneiden. Eine entsprechendeKooperation zur Zusammenarbeit wird vom AN erwartet.Leistungsinhalt des AN TA-2 ist ebenfalls die Einarbeitung sowie Auswertung der bereits erarbeiteten Unterlagen insbesondere derTA-1 sowie die weiteren projektrelevanten Informationen. Etwaige Lücken in der LPh 05 der TA-1 sind durch den AN der TA-2 strukturiert aufzuzeigen und mit dem AG sowie der dem AN der TA-1 abzustimmen und nachzuverfolgen, so dass diese von der TA-1 geschlossen werden können.(Weitere Informationen s. Dokument L01 Leistungsverzeichnis)
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB.Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:1Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nein
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).Hierzu gehören - das Preisblatt L02 und - die Wertungsdokumente W01 bis W04.
S. Dokumente L01a Hinweise zum Vergabeverfahren 521EU Ausschlussgründe und Checkliste S1.
E01 Selbstdarstellung des bietenden Unternehmens - Selbstdarstellung des bietenden Unternehmens
E02 Umsatzentwicklung - Bruttoumsatzentwicklung der letzten drei Geschäftsjahre in EURO
E03 Mitarbeiterzahl - Bitte geben Sie die aktuelle Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen an, sowie die Anzahl in den letzten drei Geschäftsjahren.
E04 Nachweis einer Haftpflichtversicherung - Nachweis einer Haftpflichtversicherungmit der Mindestdeckungssumme bei:
Sachschäden von 5.000.000 EUR, pro Schadensfall
Vermögensschäden von 5.000.000 EUR, pro Schadensfall
Personenschäden 3.000.000 EUR, pro Schadensfall
Die Gesamtsumme für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen.
alternativ:
eine schriftliche Verpflichtungserklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle einer Zuschlagserteilung unverzüglich abgeschlossen wird.
E05 Referenzen des Unternehmens - Bitte weisen Sie Ihre fachliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von mindestens zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Referenzaufträgen aus den letzten 5 Jahren (01.07.2020 bis 30.06.2025) nach.
Beide Referenzen müssen im Referenzzeitraum begonnen haben oder beendet worden sein. Bei begonnenen Leistungen müssen mindestens 50 % aller Leistungen im o. a. Referenzeitraum erbracht worden sein.
Mindestanforderungen, damit die Unternehmensreferenzen zuerkannt werden können:
Baukosten nach DIN 276, KG 400: > 25.000.000 EUR netto
BGF (R) gesamt > 20.000 m2
Siehe Dokumente:- L01a Leistungsbeschreibung- Checkliste S1
Die zu beauftragende Dienstleistung kann nicht in Lose aufgeteilt werden.