Wartungsarbeiten am Montag, 27.04.2026 von ca.14:00 bis 16:00 Uhr

Verfahrensangaben

Erneuerung des zentralen Speichersystems (NetApp Produktiv-Filer)

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.05.2026
27.05.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
05111- 01002- 51
Platz des Landtags 1
40221
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Zentrale Vergabestelle
vergabe@landtag.nrw.de
+49 2118840

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514110
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

30233140-4
72222300-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Erneuerung des zentralen Speichersystems (NetApp Produktiv-Filer)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das zentrale Speichersystem des Landtags NRW ist zu erneuern inkl. einer 48 monatigen Wartung. Das bestehende System wird im Rahmen eines Trade-in zurückgegeben.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Platz des Landtags 1
40221
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YM6YTQ8J3UPA

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB.
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.

Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

siehe Dokument L01 Leistungsbeschreibung und Dokument L01a Hinweise zum Vergabeverfahren

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

37
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Hierzu gehört das Preisblatt L02.
Des Weiteren werden Nachweise bzgl. der Ausschlusskriterien (siehe Wertungsmatrix L03 bzw. Leistungsverzeichnis L01, Pkt. 3.1 Anforderungen) nicht nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

E04 Nachweis Haftpflichtversicherung - Nachweis einer Haftpflichtversicherung
mit der Mindestdeckungssumme bei:
Sachschäden von 1.000.000 EUR, pro Schadensfall
Vermögensschäden von 5.000.000 EUR, pro Schadensfall
Personenschäden 1.000.000 EUR, pro Schadensfall
Die Gesamtsumme für alle Versicherungsfälle eines
Versicherungsjahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

A-1 Lieferung des spezifizierten Systems mit Service und Wartung - Oder gleichwertig, wenn das System SnapMirror und SnapLock ohne Einschränkungen unterstützt und mit dem Betriebssystem ONTAP 9.16 oder höher läuft. Es ist auch möglich, ein anderes, höherwertiges NetApp Modell anzubieten, zum Beispiel ein All Flash System.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

A-2 Service und Wartung - Zertifizierte Techniker/-innen mit gültiger NCDA- oder NCIE-Zertifizierung, Deutschsprachig

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

A-3 Lieferzeit - Lieferung ab dem 01.08.2026

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

A-4 Installation vor Ort - Durch eigene zertifizierte Techniker/-innen für Inbetriebnahme, NCDA/NCIE, 5 Jahre Erfahrung, Deutschsprachig

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

A-5 Herstellerzertifizierung des Anbieters - Der Anbieter ist NetApp zertifizierter Services-Spezialist für Integration, Lifecycle Services und Optimization

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die zu beauftragende Dienstleistung kann nicht in Lose aufgeteilt werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung