Erneuerung des zentralen Speichersystems (NetApp Produktiv-Filer)
Das zentrale Speichersystem des Landtags NRW ist zu erneuern inkl. einer 48 monatigen Wartung. Das bestehende System wird im Rahmen eines Trade-in zurückgegeben.
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB.Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:1Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
siehe Dokument L01 Leistungsbeschreibung und Dokument L01a Hinweise zum Vergabeverfahren
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Hierzu gehört das Preisblatt L02.Des Weiteren werden Nachweise bzgl. der Ausschlusskriterien (siehe Wertungsmatrix L03 bzw. Leistungsverzeichnis L01, Pkt. 3.1 Anforderungen) nicht nachgefordert.
E04 Nachweis Haftpflichtversicherung - Nachweis einer Haftpflichtversicherungmit der Mindestdeckungssumme bei:Sachschäden von 1.000.000 EUR, pro SchadensfallVermögensschäden von 5.000.000 EUR, pro SchadensfallPersonenschäden 1.000.000 EUR, pro SchadensfallDie Gesamtsumme für alle Versicherungsfälle einesVersicherungsjahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen.
A-1 Lieferung des spezifizierten Systems mit Service und Wartung - Oder gleichwertig, wenn das System SnapMirror und SnapLock ohne Einschränkungen unterstützt und mit dem Betriebssystem ONTAP 9.16 oder höher läuft. Es ist auch möglich, ein anderes, höherwertiges NetApp Modell anzubieten, zum Beispiel ein All Flash System.
A-2 Service und Wartung - Zertifizierte Techniker/-innen mit gültiger NCDA- oder NCIE-Zertifizierung, Deutschsprachig
A-3 Lieferzeit - Lieferung ab dem 01.08.2026
A-4 Installation vor Ort - Durch eigene zertifizierte Techniker/-innen für Inbetriebnahme, NCDA/NCIE, 5 Jahre Erfahrung, Deutschsprachig
A-5 Herstellerzertifizierung des Anbieters - Der Anbieter ist NetApp zertifizierter Services-Spezialist für Integration, Lifecycle Services und Optimization
Die zu beauftragende Dienstleistung kann nicht in Lose aufgeteilt werden.