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Verfahrensangaben

Barrierefreier Livestream des Landtags Nordrhein-Westfalen und Videos-on-Demand

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
05111- 01002- 51
Platz des Landtags 1
40221
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Zentrale Vergabestelle
vergabe@landtag.nrw.de
+49 2118840

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2 - 8
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211470
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79540000-1
79530000-8
92100000-2
92111250-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Barrierefreier Livestream des Landtags
Nordrhein-Westfalen und Videos-on-Demand

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Landtag Nordrhein-Westfalen überträgt seit September 2021 seine Plenarsitzungen inklusive Sondersitzungen sowie ausgewählte Veranstaltungen des Präsidenten zusätzlich zum regulären Livestream in einem separaten barrierefreien Livestream. Zudem können auch Fachausschüsse einen barrierefreien Livestream für einzelne Tagesordnungspunkte oder eine gesamte Sitzung beantragen.

Der barrierefreie Livestream besteht aus dem Live-Bild des Plenarsaals samt Ton, einer Darstellung in Deutscher Gebärdensprache (DGS) sowie der Einblendung einer Live-Untertitelung (im Weiteren: barrierefreier Stream). Die barrierefreien Livestreams werden im Nachgang der Sitzungen auf der Internetseite des Landtags als Videos-on-Demand zur Verfügung gestellt.

Mit diesem Vergabeverfahren soll ein Dienstleister für die Fortsetzung des barri-erefreien Streamings ab 1. Juni 2026 ausgewählt werden. Der Vertrag ist auf zwei Jahre angelegt.

Der Landtag tagt in Sitzungszeiten in der Regel an zwei bis drei Tagen pro Monat, und zwar mittwochs, donnerstags und freitags. Die Plenarsitzungen an Freitagen können ggf. entfallen. Die Entscheidung wird jeweils am Mittwoch der Vorwoche vom Ältestenrat mit Festlegung der Tagesordnungen getroffen.

Die Plenartage für das Jahr 2026 stehen grundsätzlich fest (siehe Dokument L04). Änderungen der Termine sind allerdings auch noch im laufenden Jahr möglich.

Alle Livestreams des Landtags Nordrhein-Westfalen sind über die Internetseite www.landtag.nrw.de abrufbar.

Die barrierefreien Livestreams werden zusätzlich als Videos-on-Demand zur Verfügung gestellt. Eine nachträgliche Bearbeitung der Live-Untertitelung ist in der Regel nicht vorgesehen. Der Landtag behält sich allerdings vor, diese in Einzelfällen nachträglich bearbeiten zu lassen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.06.2026
31.05.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Platz des Landtags 1
40221
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
W01 Berufliche Qualifikation der Gebärdensprachdolmetscher/innen

W01 Berufliche Qualifikation der
Gebärdensprachdolmetscher/innen

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
W02 Qualifikation der Schriftdolmetscher/innen

W02 Qualifikation der Schriftdolmetscher/innen

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
W03 Realisierung kurzfristiger barrierefreier Livestreams

W03 Realisierung kurzfristiger barrierefreier
Livestreams

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
W04 Sicherstellung der technischen Unterstützung durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer

W04 Sicherstellung der technischen Unterstützung
durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
W05 Referenzen

W05 Referenzen

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
W06 Erfahrung im Streaming

W06 Erfahrung im Streaming

Gewichtung
15,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB.
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.

Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

siehe Dokument L01 Leistungsverzeichnis, Dokument L01a Hinweise zum Vergabeverfahren und Dokument L05 Wertungsmatrix

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

4
4

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

1
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
TV1 GmbH, 85774 Unterföhring
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

TV1 GmbH
München HRB 127 043
Kleines Unternehmen
Beta-Str. 9a
85774
Unterföhring
Deutschland
DE21H
info@tv1.eu
0899605700
08996057079
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

06.03.2026

Angaben zum Angebot

2 - 398735
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung