Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung Veranstaltungstechnik und Dienstleistungen für den Landtag Nord...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.06.2026
14.07.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
05111- 01002- 51
Platz des Landtags 1
40221
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Referat II.B.4
beschaffung-ii.b@landtag.nrw.de
+49 2118840

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514110
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

92370000-5
79950000-8
92000000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Landtagsgebäude des Landtags Nordrhein-Westfalen sowie dessen Dependancen finden regel-mäßig Veranstaltungen unterschiedlichster Größe und Art statt. Die Anforderungen an die technische
Unterstützung und das benötigte Equipment variieren in einer großen Bandbreite.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen plant die Betreuung von ca. 100 Veranstaltungen pro Jahr, deren
Ausstattung mit entsprechender Technik, Auf- und Abbau sowie ca. 30 Plenarsitzungsbetreuungen (s.
Bsp. L06 Veranstaltungen & Plenartage 2026/2027) und ca. 30 Veranstaltungsbetreuungen im Land-tagsforum und Plenarsaal an einen externen Dienstleister zu übertragen.
Die bereits festgelegten Termine der Plenarsitzungen für das Jahr 2026 & 2027 sowie eine Übersicht
über sitzungsfreie Zeiten sind auf der Internetseite des Landtags abrufbar unter
https://www.landtag.nrw.de/home/aktuelles/termine-und-veranstaltungen/plenarsitzugen.html.
Die Veranstaltungsarten lassen sich in vier Veranstaltungstypen mit unterschiedlicher Technikausstat-tung und weiteren Veranstaltungsprofilen mit reiner Betreuungsdienstleistung und
Nutzung der im Landtag Nordrhein-Westfalen vorhandenen Technik aufteilen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen beabsichtigt mit einem Unternehmen eine Rahmenvereinbarung für Veranstaltungstechnik und Dienstleistungen abzuschließen.

Der Leistungszeitraum des Rahmenvertrags beginnt am 01.09.2026 und endet am 31.08.2028. Der Rahmenvertrag kann optional max. zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.09.2026
31.08.2028

1. Verlängerung: bis 31.08.2029
2. Verlängerung: bis 31.08.2030

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA11

Die Erfüllungsorte sind der Landtag Nordrhein-Westfalen, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf inkl. seiner Dependancen. Diese befinden sich in fußläufiger Entfernung und sind ohne zusätzliche Verkehrsmittel erreichbar.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YM6YTVGUCWR5

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB.
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.

Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Nein

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

34
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Hierzu gehören das Preisblatt L02 und die Wertungsdokumente W01 bis W03.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

E01 Unternehmensselbstdarstellung

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

E02 Umsatzentwicklung

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

E03 Mitarbeiterzahl

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

E04 Nachweis Haftpflichtversicherung

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

E05 Mitarbeiterqualifikation

Finanzierung

siehe Dokument L01a

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Dokument E05

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung