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Verfahrensangaben

Externer Dienstleister für Leistungen nach dem Gifttiergesetz NRW

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.03.2026
25.03.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
0204:05113-10001-62
Leibnizstraße 10
45659
Recklinghausen
Deutschland
DEA36
Vergabestelle
vergabestelle@lanuk.nrw.de
+49 23613050

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
0251 4111691
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

77000000-0
77400000-4
92530000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer, als Dienstleister für Leistungen nach dem Gifttiergesetz, für die aus § 5 GiftTierG NRW resultierenden Aufgaben (Artbestimmung, fachgerechte Entnahme und Umlagerung in Transportbehältnisse, fachgerechter sicherer Transport sowie die artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung aufgrund von Haltungsuntersagungen weggenommener giftiger Tiere) sowie die im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne der §§ 8 und 9 möglicherweise einzuziehenden Gifttiere.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Problematik der von in privaten Haushalten gehaltenen sehr gefährlichen Gifttieren ausgehenden Gefahren wurde durch Erlass eines formellen Landesgesetzes (Gifttiergesetz NRW) entgegengewirkt. Das Gifttiergesetz NRW (GiftTierG NRW), welches am 01.01.2021 in Kraft getreten ist, verbietet die Haltung giftiger Tiere für Privatpersonen und Gewerbetreibende ohne Erlaubnis gem. § 11 Absatz 1 S. 1 TierSchG. In § 1 Abs. 2 GiftTierG NRW ausdrücklich bezeichnete Bereiche, wie beispielsweise Zoos, tierheimähnliche Einrichtungen oder Forschungsstätten, sind von diesem Verbot ausgenommen.
Für den Vollzug des GiftTierG NRW ist gem. § 6 Abs. 1 GiftTierG NRW das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung als Sonderordnungsbehörde zuständig.
Das Landesamt ist ermächtigt, Haltungsuntersagungen auszusprechen, wenn gegen das Haltungsverbot verstoßen wird oder aber die Voraussetzungen zur Fortführung einer Bestandshaltung (§ 4 GiftTierG NRW) nicht mehr vorliegen. Gemäß § 5 Abs. 1 GiftTierG NRW soll das Landesamt im Falle einer Haltungsuntersagung anordnen, dass die Haltungsperson die Wegnahme des Tieres oder der Tiere durch das Landesamt oder eine vom Landesamt beauftragte Person zu dulden hat.
Für die aus § 5 GiftTierG NRW resultierenden Aufgaben (Artbestimmung, fachgerechte Entnahme und Umlagerung in Transportbehältnisse, fachgerechter sicherer Transport sowie die artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung aufgrund von Haltungsuntersagungen weggenommener giftiger Tiere) sowie die im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne der §§ 8 und 9 möglicherweise einzuziehenden Gifttiere ist das LAVE aus verschiedenen Gründen auf die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern angewiesen.
Dem Landesamt können zudem in wenigen Ausnahmefällen auch solche Gifttiere von privaten Haltungspersonen nach § 4 GiftTierG NRW überlassen werden, die im Rahmen eines Erbfalls anfallen, wenn der Erbe oder Vermächtnisnehmer auf die weitere Haltung dieser Tiere freiwillig verzichten möchte.
Das Landesamt verfügt weder über eine geeignete Aufnahmeeinrichtung noch über entsprechend ausgestattete Transportfahrzeuge, die notwendige Fach- und Sachkunde zur Haltung oder über nötige Gerätschaften und Behältnisse im Zusammenhang mit der Artbestimmung, Entnahme, Abholung, und Unterbringung giftiger Tiere, sodass die Beauftragung externer Dienstleister für den Vollzug des Gifttiergesetzes NRW zwingend erforderlich und gemäß GiftTierG NRW vom Gesetzesgeber auch so vorgesehen ist.
Die Unterbringung der Tiere hat aufgrund artenschutzrechtlicher und tierschutz-rechtlicher Vorgaben (Erlaubnisvorbehalt nach § 11 Tierschutzgesetz) bis zur Veräußerung oder Weitergabe zwingend in Deutschland zu erfolgen.
Vorortkontrolle und Abholung: Nordrhein-Westfalen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.07.2026
30.06.2030
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Nordrhein Westfalen
Deutschland
DEA36

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Unterbringung der Tiere hat aufgrund artenschutzrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorgaben (Erlaubnisvorbehalt nach § 11 Tierschutzgesetz) bis zur Veräußerung oder Weitergabe zwingend in Deutschland zu erfolgen.

Das LAVE NRW behält sich, als obere Landesbehörde und im Hinblick auf die Fachaufsicht vor, bei Einrichtungen innerhalb Nordrhein-Westfalens Kontrollen im Rahmen des Tierschutzgesetzes und Kontrollen als Funktion der Sonderordnungsbehörde im Rahmen des Gifttiergesetzes NRW durchzuführen, um die Einhaltung tierschutzgerechter und auch der für die Unterbringung giftiger Tiere vorgegebenen Handlungsbedingungen kontrollieren zu können sowie Einsichtnahme in Unterla-en und Dokumente vorzunehmen. Die Überprüfung von Einrichtungen außerhalb Nordrhein-Westfalens kann über den Dienstweg bundeslandübergreifend durch die örtlich zuständige Behörde erfolgen, insbesondere bei anlassbezogenen Überprüfungen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Es ist nach jetzigen Stand beabsichtigt, die nach Ablauf der Vertragslaufzeit ausgeschriebene Leistung in einem neuen Vergabeverfahren zu vergeben.

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YMDYTGCN0AQN

Einlegung von Rechtsbehelfen

1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

3.5. Leistungsabruf
Bei Fällen einer geplanten Vorortkontrolle und möglichen Wegnahme aufgrund von Haltungsuntersagungen gem. § 5 GiftTierG NRW sowie bei möglichen Einziehungen im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. §§ 8 und 9 GiftierG NRW hat der Auftragnehmer (hier: Dienstleister zur Artbestimmung, zum Fang und zum Transport) während der Dienstzeiten Montag-Freitag 8-16 Uhr unverzüglich, jedoch spätestens nach zwei Stunden nach Mitteilung durch den Auftraggeber zu reagieren um eine Terminvereinbarung mit dem Auftraggeber zu treffen. In der Regel ist ein Vororttermin binnen 10 Tagen wahrzunehmen. In Einzelfällen kann es notwendig sein, dass eine Wegnahme / Einziehung bzw. ein Tätigwerden des Dienstleisters zur Artbestimmung, zum Fang und zum Transport noch am selben Tag erfolgen muss. Diese Fälle sind für den Auftraggeber nicht vorherseh-bar und planbar und können deshalb auch nicht beziffert werden. In den vergangenen Jahren lagen diese Akutfälle bei 1-2 Fällen pro Jahr.

3.8. Leistungsort
Vorortkontrolle und Abholung: Nordrhein-Westfalen,
Haltungsort: Deutschland

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

40
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig.
Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Firmenfragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Firmen-Fragenkatalog Teil B, ggf. auch von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Formblatt_Referenzen (Ausschreibungsbestimmung 4.2 i) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss mehrjährige, mindestens jedoch dreijährige und einschlägige praktische Erfahrungen in Haltung, Umgang und Betreuung von Gifttieren gem. § 2 GiftTierG NRW vorweisen können. Dazu hat der Bieter seine Erfahrungen aus durch Aktenlage überprüfbaren, mindestens über einen Zeit-raum von drei Jahren durchgeführten Tätigkeiten als
- Leiter*in / Stellvertreter*in der Leitung einer Reptilienhandlung mit Ver-kauf von giftigen Tieren oder
- Leiter*in / Stellvertreter*in der Leitung einer Reptilienabteilung / Gifttierabteilung eines Zoos oder
- Leiter*in / Stellvertreter*in der Leitung einer Einrichtung gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 TierSchG (nur Einrichtungen, welche auch die Aufnahme, Haltung und Betreuung auch von giftigen Tieren oder Reptilien durch-führen) oder Leiter*in / Stellvertreter*in der Leitung einer Einrichtung gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 TierSchG (nicht gewerbsmäßiges Zur-schaustellen von Tieren, z. B. zoologische Einrichtung mit Haltung oder Betreuung auch giftiger Tiere) oder
- Leiter*in / Stellvertreter*in der Leitung einer Einrichtung gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 d TierSchG (gewerbsmäßiges Zurschaustellen, z. B. zoologische Einrichtungen von Tieren mit Haltung oder Betreuung auch giftiger Tiere)

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Nachweis zur Zuverlässigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Als Nachweis zur Zuverlässigkeit hat der Bieter ein Führungszeugnis gem. § 30 Abs. 5 S. 1 Bundeszentralregistergesetz zu beantragen und mit dem Angebot einzureichen. Definition der Zuverlässigkeit siehe Eignungskriterien Ziffer 4.2 d) der Ausschreibungsbestimmung.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung zur körperlichen und geistigen Unversehrtheit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Betreiberin oder der Betreiber einer Auffangeinrichtung hat durch eine Eigenerklärung zu bestätigen, dass er/sie über eine körperliche und geistige Unversehrtheit verfügt und hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass das von ihr/ihm beschäftigte Personal über eine entsprechende körperliche und geistige Unversehrtheit verfügt. Die Eigenerklärung ist somit auch für das beschäftigte Personal, mit namentlicher Aufführung, auszustellen und mit dem Angebot einzureichen

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Kopie einer Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 TierSchG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): soweit diese auf die in §2 Gifttiergesetz NRW benannten Gifttiere anwendbar ist, einzureichen. Des Weiteren muss ein hinreichender Nachweis über Sachkunde sowie Fähigkeit im Umgang mit den im Gifttiergesetz NRW benannten Tierarten auch für die vom Erlaubnisinhaber zu benennenden stell-vertretenden Personen vorgelegt werden.
Soweit keine Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 TierSchG vorliegt, wie beispielsweise bei bietenden Fachtierärzt*innen für Reptilienkunde sowie Tierärztinnen oder Tierärzten mit Zusatzbezeichnung Reptilien, haben diese zum Nach-weis ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten die Kopie ihrer Fachtierarztanerken-nung bzw. der Anerkennung ihrer Zusatzbezeichnung mit dem Angebot beizubringen.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Nachweis zu Schulungen im praktischen Umgang mit gefährlichen oder giftigen Tieren (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die beizubringenden Nachweise müssen zwingend praktische Anteile im Rahmen mehrtägiger Schulungen (mindestens zwei Tage) beinhalten, wie beispielsweise
- Gefahrtierschulung der VDA / DGHT Sachkunde GbR in Kooperation mit der GTSZ GmbH (Gefahrtierschulungszentrum) oder vergleichbare Schulung,
- Grundkurs - Gefahrtiere Stufe 1 bis 3, sowie Weiterbildung: Training, Praxis Stufe 2 und 3 für Tierheime und Tierrettung, GTSZ GmbH oder vergleichbare Schulung
Die Teilnahme ist durch die Einreichung der Kopie der Teilnahmebescheinigung nachzuweisen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung Kopie der Versicherungspolice (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch die gehaltenen Tiere verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestver-sicherungssumme von 1.000.000,00 Euro für Personen- und sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Personal- / Mitarbeitertabelle (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat sicherzustellen, dass sein für diesen Auftrag beschäftigtes Personal, fachlich geeignet ist. Dazu hat der Bieter eine Personal- / Mitarbei-tertabelle aller für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter, mit Namen, Qualifi-kation sowie Erfahrungsjahren einzureichen. Des Weiteren müssen aus der Tabelle deren Funktionen / Zuständigkeiten, Berufsausbildung, Fortbildungen und der Umfang der Tätigkeit, Umfang der Sachkunde bzw. der für die Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten inkl. praktischer Fähig-keiten zu entnehmen sein.
Bescheinigungen und Nachweise sind in Kopie beizufügen.

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Mitgliedsbestätigung Serumgemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): k) Der Bieter sowie sein für den Auftrag vorgesehenes Personal müssen Mit-glied in einer Serumgemeinschaft sein. Als Nachweis dazu hat der Bieter ei-ne Kopie der Mitgliedsbestätigung für sich und sein Personal einzureichen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung über Sicherheitsregeln für die Haltung von Wildtieren (DGUV Regel 114-001, bis-her: BGR/GUV-R 116 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über die Einhaltung der Sicherheitsregeln und die Kopie eines in der Einrichtung verwendeten Notfallplanes , sowie Eigenerklärung , dass durch die Haltung keine Gefahr für Dritte entsteht und eine Sicherung der Tiere gegen Entweichen vorliegt. Es muss weiterhin bestätigt werden, dass ein Zutritt zu den Haltungsräumen durch Unbefugte sicher ausgeschlossen ist und Zugriffe durch unbefugte Personen verhindert werden.

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Eigenerklärung von Maßnahmen zur Unterbringung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): dass er die aufgrund von Haltungsuntersagungen weggenommenen oder aufgrund von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingezogene Tiere unterbringen kann und dass er einer eventuellen Überbelegung durch geeignete Maßnahmen ent-gegnen kann. Die Maßnahmen sind zu beschreiben.

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Lagepläne und Bilder der Haltungseinrichtung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat mit dem Angebot Lagepläne seiner Haltungseinrichtung einzureichen. Aus dem Lageplan muss hervorgehen, dass die Mindestanforderungen zur Haltung von Reptilien und Terrarientieren der Sachverständigen-gruppe tierschutzgerechte Haltung von Terrarientieren erfüllt werden.
Der Bieter hat durch Beibringen von Bildmaterial nachzuweisen, dass die Mindestanforderungen zur Haltung von Reptilien und Terrarientieren der Sachverständigengruppe tierschutzgerechte Haltung von Terrarientieren erfüllt sind (Beispielbild eines Terrariums für Schlangen, Skorpione und Spinnen) und die Möglichkeit der Quarantäneunterbringung sowie der Absonderung von kranken Tieren ("Krankenstation") besteht. Hierzu bedarf es eines gekachelten und somit leicht zu reinigenden und von den Haltungsräumen abgetrennten Raumes mit der Möglichkeit, die Tiere vorübergehend unterzubringen. Die vorübergehende Unterbringung kann für einen Zeitraum von max. sechs Wochen auch in Haltungsumgebungen erfolgen, die den Min-destanforderungen zur Haltung von Reptilien (Sachverständigengruppe tier-schutzgerechte Haltung von Terrarientieren, 1997) nicht in vollem Umfang entsprechen, wobei eine tierschutzwidrige Unterbringung ausgeschlossen ist.

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Nachweis Transport gem. VO (EG) Nr. 1/2005 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat durch entsprechende Dokumente nachzuweisen, dass er zum tierschutzgerechten gewerblichen Transport von Wirbeltieren gemäß der VO (EG) Nr. 1/2005 befähigt ist. Hierzu sind Zulassung und Transportbefähigungsnachweis gem. VO (EG) Nr. 1/2005 in Kopie beizulegen. Weiterhin ist durch Bildmaterial zu belegen, dass ein geeignetes Transportfahrzeug ent-sprechend der Leistungsbeschreibung zur Verfügung steht.

Finanzierung

Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:

* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Angebotsschreiben (Formular 324 EU)
- Leistungsverzeichnis
- soweit zutreffend: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU)
- soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU)
- soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b EU)
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU)
- Excel Tabelle Anlage LV-km: Ermittlung zu Pos. 1b des LV
- 523_EU-Eigenerklaerung_Sanktionen

* Auf Anforderung der Vergabestelle
** Mittels Eigenerklärung:
- soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung