Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage ist bei uns eingegangen:
Ist eine Teilnahme an der Ausschreibung auch möglich, wenn derzeit keine allgemeine Beeidung als Dolmetscher/in bzw. Ermächtigung als Übersetzer/in vorliegt, aber entsprechende Sprachkompetenz, Berufserfahrung und Referenzen vorgelegt werden können?
Darauf möchten wir Ihnen Folgendes antworten:
Die Mindestvoraussetzung der fachlichen Eignung für die Teilnahme ist gem. der Leistungsbeschreibung Punkt 5.1 die Sprachkompetenzstufe C1. Sofern diese nachgewiesen werden kann und darüber hinaus auch die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. Punkt 6 der Leistungsbeschreibung vorliegt, ist eine Teilnahme an der Ausschreibung möglich.
Die allgemeine Beeidigung bzw. Ermächtigung ist keine Grundvoraussetzung und fällt gem. Punkt 9 der Leistungsbeschreibung unter die Zusatzkriterien, die über die Preiswertung hinaus mit weiteren 10 Punkten bewertet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Zentrale Vergabestelle des PP Wuppertal
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