Rahmenvereinbarung über Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Fahrzeugen für die Polizei
Abschluss einer Rahmenvereinbarung:Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen Fahrzeuge aller Art bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zGM) abzuschleppen, zu versetzen, zu bergen, zu transportieren, zu verwahren und bei Bedarf zu entsorgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung zu erbringen.
Laufzeit der Rahmenvereinbarung 4 Jahre.
Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung und in der Rahmenvereinbarung zu entnehmen.
Erfüllungsort ist das gesamte Kreisgebiet des Oberbergischen Kreises, welches in insgesamt 5 Gebietslose unterteilt wird.
Frühjahr 2030
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Die Frist für die Information der unterlegenen Bieter gemäß § 134 Abs. 2 Satz 2 GWB beträgt 10 Kalendertage, sofern die Absageschreiben auf elektronischem Weg versendet werden.
Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich nicht auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. Bieter, die nicht registriert sind, können keine Nachrichten erhalten. Die Abgabe eines Angebots ohne sich registrieren zu lassen ist zwar möglich, aber lässt seitens der Vergabestelle technisch keine Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW zu. Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet. Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz Ihrer Daten finden Sie im Formular 312a/322a EU (Information DSGV) das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird.
Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen erfolgt und den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung.Bei nicht fristgerechter oder unvollständiger Einreichung der nachgeforderten Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Kopien der Zulassungsbescheinigung Fuhrpark (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): von allen Fahrzeugen, die zur Leistungserfüllung zum Einsatz kommen sollen ist eine Zulassungsbescheinigung einzureichen
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Deckungssumme von mindestens 2 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 1 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden
Nachweis einer Hakenlastversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Deckungssumme mindestens 1 Mio. Euro
Nachweis einer Umweltschadensversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Deckungssumme mindestens 3 Mio. Euro
Nachweis über Qualifikation des Personals (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis, dass die mit der Auftragsdurchführung vorgesehenen Personen über folgende Grundkenntnisse verfügen:
* Aus- und Fortbildung zur "Bergungs- und Abschleppfachkraft"
* Unterweisung über die Inhalte der Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- /Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-I 214-010
* Befähigung zur Auftragsausführung bei Fahrzeugen mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien gem. DGUV-I 209-093 - Das Personal muss über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 1S verfügen. Mindestens ein Mitarbeiter muss über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 2S verfügen.
* Mindestens ein Mitarbeiter verfügt über die fachliche Qualifikation "Bergungsleiter" oder ein vergleichbares Technikfachseminar.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Keine oder anderweitige Formerfordernis:- Auflistung Personal: das eingesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich (Vorname, Zuname, Geburtsdatum) genannt werden, die jeweilige Qualifikation ist anzugeben
Gebiet Radevormwald, Hückeswagen, Wipperfürth
Gebiet Lindlar, Engelkirchen, Wiehl
Gebiet Marienheide, Gummersbach
Gebiet Bergneustadt, Reichshof
Gebiet Nümbrecht, Waldbröl, Morsbach