Rahmenvertrag über die Bergung und den Transport von Leichen und Leichenteilen
Die Dienstleistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen, soweit die Leichen und Leichenteile zugänglich sind. Die Leichen und Leichenteile sind nach Weisung des Auftraggebers vom Ausgangsort des Transports (in der Regel Fundort der Leiche) grundsätzlich zum Institut für Rechtsmedizin in Köln oder - soweit die Staatsanwaltschaft Bonn zuständig ist - in Bonn zu bringen.
einmalige Verlängerung um 2 Jahre
Erfüllungsorte sind die gesamten Stadtgebiete von Köln und Leverkusen, sowie diverse Autobahnabschnitte im BereichBergisch-Gladbach/Bensberg, St. Augustin, Frechen, Würselen50226 Frechen; 51112 St. Augustin; 51000 Bergisch-Gladbach/Bensberg; 51555 Würselen
Es erfolgt eine Interpolation zwischen dem niedrigsten und dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Z
Zur Ermittlung der Reaktionszeit wird der Mittelwert der Fahrtzeit um 8 Uhr und 16 Uhr wochentags zwischen drei zufällig festgelegten Wegpunkten und des Startpunktes (Filiale/Sitz) des Auftragnehmers ausgewertet und mit Punkten von 0-5 bewertet. Angebote mit 0 Punkten (Überschreitung der Reaktionszeit) werden ausgeschlossen.
Verstöße sind dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer muss spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Nichtabhilfe-Mitteilung erfolgen
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch. Bieterfragen sind über die Kommunikationsplattform des Vergabemarktplatzes zustellen.
Preis