Rahmenvereinbarung Prüfung von ortsveränderlichen und ortsunveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gem. DGUV3
es handelt sich um ca. 60.000 ortsunveränderlicher Geräte
siehe Übersicht der Liegenschaften des PP Kölns
Preiskriterium für "Bestangebots-Quotienten-Methode"
mind.1 vergl. Referenz = 5 Punkteab 2 vergl. Referenzen 10Punkte
-ISO 9001:2015 Zertifizierung oder vergleichbare Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystem.
Anfang 2030
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt.
Die Kammer kann nur auf einen schriftlichen und begründeten Antrag eines Bewerbers oder Bieters tätig werden. Der Antragsteller muss darlegen, welche Verstöße gegen Vergabebestimmungen dem öffentlichen Auftraggeber zur Last gelegt werden sowie konkretisieren, dass er durch die Verletzung von Vergabevorschriften einen Schaden erlitten hat oder erleiden wird.
Der Antrag ist nach § 160 GWB grundsätzlich unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Vergabebekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Der Antrag ist auch dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Soweit der Antrag nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist, übermittelt ihn die Vergabekammer an den Auftraggeber. Die Übermittlung bewirkt ein gesetzliches Zuschlagsverbot, das bis zur Entscheidung der Kammer und dem Ablauf der Rechtsmittelfrist gilt.
Die Kommunikation zum Vergabeverfahren (Bieterfragen) erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW.
fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert
Handelsregisterauszug oder vergleichbar (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Betriebshaftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Rahmen der Angebotsabgabe ist eine Eigenerklärung ausreichend, dass eine entsprechende Betriebshaftlichtversicherung vorhanden ist oder alternativ spätestens vor Leistungsaufnahme abgeschlossen wird.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversicherung in einer solchen Höhe abzuschließen, die den Gegebenheiten in vollem Umfang Rechnung trägt. Die Mindestdeckungssummen betragen im Einzelnen:a) Personenschäden pro Schadensfall mind.2 Millionen Eurob) Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall mind.2 Millionen Euro(einschl. Schäden nach dem Bundesdatenschutzgesetzt)c) Verlust von Schlüsseln und Transpondern für Schließanlagen pro Schadensfall mind. 500.000 EURd) Obhuts- und Bearbeitungsschäden pro Schadensfall mind. 100.000 EURDer Abschluss der Versicherung ist dem AG durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens vor Ausführungsbeginn erstmalig nachzuweisen.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung ist die Nennung von mindestens einer Referenz, für den die genannten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung innerhalb der letzten 4 Jahre von der/dem Bietenden erbracht wurden. Erwartet wird die Angabe von Auftraggeber/in, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen, Auftragsbeginn und -dauer, sowie Ansprechpartner/in des Auftraggebers nebst Kontaktdaten
Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystem - ISO 9001:2015 falls vorhanden (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): - ISO 9001:2015 Zertifizierung oder vergleichbare Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystem.
Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Referenzen - Mindestanforderung ist die Nennung von mindestens einer Referenz, für den die genannten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung innerhalb der letzten 4 Jahre von der/dem Bietenden erbracht wurden. Erwartet wird die Angabe von Auftraggeber/in, Auftrags
Nach der Zuschlagserteilung und vor Leistungsbeginn hat die/der AN dem Auftraggeber eine Liste für den Einsatz vorgesehenen Personals in digitaler, für den AG weiter bearbeitbaren Form (als *.pdf-Datei; *.xlsx-Datei) vorzulegen. Ein mögliches Vertretungspersonal ist in diese Einsatzliste mit aufzunehmen. Die Einsatzliste ist dem Auftraggeber spätestens 14 Tage vor Leistungsbeginn unaufgefordert vorzulegen.