Nachweis der erlaubten Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat, je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung im Angebot mittels Eigenerklärung nachzuweisen durch Angabe über die Eintragung in ein einschlägiges Register (Berufsregister, Handelsregister, Handwerksrolle, IHK) des Firmensitzes oder Wohnsitzes oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise oder eine begründende Erklärung zu keiner Eintragung in einem der Register verpflichtet zu sein.