Bergen, Transportieren und Lagern von Leichen und Leichenteilen im Polizeiauftrag
Aus strafprozessualen Gründen ist das fachgerechte Bergen und der Transport von Leichen und Leichenteilen im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis geboten. Das Leistungspaket beinhaltet alle erforderlichen fachgerechten Bergungsmaßnahmen von Leichen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen und deren Transport aus dem Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis in eine geeignete verschlossene und gekühlte Lagerstätte i.S.v. 7.2.3 DIN EN 15017 in der Kommune der Aufnahme der Leiche oder im Ausnahmefall auf besondere Anweisung zu einer anderen, näher bezeichneten Stelle. Bei Anordnung einer Obduktion erfolgt der Transport zum Institut für Rechtsmedizin, Bünnerhelfstr. 31, 44379 Dortmund oder im Ausnahmefall auf besondere Anweisung zu einem anderen Obduktionsort. Es gilt eine 24-stündige Einsatzbereitschaft an allen Tagen und eine Verfügbarkeit von 45- bzw. 60 Minuten am Einsatzort. Die Leistungen sollen ohne fremde Hilfe durch mindestens 2 psychisch, physisch und fachlich geeignete Personen durchgeführt werden. Transportfahrzeuge müssen als Bestattungsraftwagen der StVZO und der DIN 75081 entsprechen. Auftragnehmer und deren Beschäftigen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Stadt-/Gemeindegebiet Bestwig, Olsberg, Brilon, Marsberg, Winterberg, Hallenberg und Medebach
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um ein Jahr zu den Konditionen des Angebotes zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens sechs Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, andernfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Optionsrechtes hat schriftlich zu erfolgen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Fehlende Unterlagen können unter Fristsetzung nachgefordert werden. Erfolgt die Nachreichung der Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist ist das Angebot gem. §§ 56,57 VgV auszuschließen .
Eigenerklärung Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eintragung in die Handwerksrolle bzw. im Register der Industrie- und Handelskammer (IHK) (Tischlermeister oder Anzeige als Bestatter lt. Ziff. 55 Anhang B zur Handwerksordnung oder Verweis auf eine Präqualifizierung, sofern dort entsprechende Eignungskriterien belegt werden)
Eigenerklärung Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme v. mind. 1 Mio. EUR oder , dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird,
Eigenerklärung Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum bestehenden Fuhrpark (Fabrikat, Fahrzeugtyp, Kennzeichen, Sonderausstattung, Beleg Bestattungskraftwagen durch Kopie des Fahrzeugscheins), Angaben zu Versorgungsräumen und Lagermöglichkeiten i.S.v. Ziffer 7.2.2. und 7.2.3 DIN EN 15017 (Eigentümer, Anschrift, Kapazität, Lager-/ Versorgungsraum), sofern vorhanden: Referenzen der letzten drei Geschäftsjahre für mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare ausgeführte Aufträge
Eigenerklärung Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Bestattungswagen, Lagerung - Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes "Bestatter" zu entsprechen, d. h., dass die Ausschreibung sich an Bestatter richtet, die einschließlich ihres Personals, ihrer technischen sowie ihrer Sachausstattung zur Auftragserledigung die einschlägigen Qualitätsanforderungen der DIN EN 15017 (Bestattungs- Dienstleistungen -Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung erfüllen.hier: Bestattungskraftwagen, geeignete Lagermöglichkeiten
Handelsregister Eintrag
Qualifikation Mitarbeiter - Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes "Bestatter" zu entsprechen, d. h., dass die Ausschreibung sich an Bestatter richtet, die einschließlich ihres Personals, ihrer technischen sowie ihrer Sachausstattung zur Auftragserledigung die einschlägigen Qualitätsanforderungen der DIN EN 15017 (Bestattungs- Dienstleistungen -Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung erfüllen. hier: abgeschlossene Ausbildung zur Bestattungsfachkraft oder höher (Bestatter Meister) oder kaufmännische Ausbildung mit Berufserfahrung im Bestattungswesen
Berufs- oder Haftpflichtversicherung - Es ist ein Nachweis zu erbringen über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 1.000.000 EURO oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch eine aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers.
Die im LV genannten Anforderungen und Bedingungen zur Leistungserbringung sind einzuhalten.Einzureichende Unterlagen: - Personalbogen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das eigesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich genannt werden. Bei Krankheit, Urlaub, Ausscheiden oder ähnlichen Ausfällen ist das Ersatzpersonal ebenso zu benennen. Der Auftraggeber wird zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit anhand der genannten Personendaten berechtigt. - Eigenerklärung Fachkunde und Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Hier Angaben zum Personal, Anzahl der Mitarbeiter in Voll- / Teilzeit, davon Bestatter, Bestattungspersonal o.a., Übersicht Aus-, Fortbildungen im Bereich Bestatter / Bestattungswesen