Im Rahmen der Serviceleistungen und Instandsetzungen des Fuhrparks sind der jahreszeitliche Wechsel von Sommer- auf Winterbereifung und umgekehrt, Reifenwechsel durch Verschleiß und Reifenerneuerungen nach Defekten vorzunehmen. Bei den Fahrzeugen ist zu berücksichtigen, dass neben Pkw unterschiedlicher Größe und Herstellern auch Motorräder betreut werden. Darüber hinaus kann durch starke Beanspruchung der Fahrzeuge von einem erhöhten Reifenverschleiß ausgegangen werden.
Der Auftraggeber verfügt über keine eigene Lagerkapazität von Rädern, unterhält aber eine Vielzahl verschiedener Fahrzeugtypen. Dadurch bedingt werden Reifen verschiedener Hersteller, Größen und Bauart benötigt. Es ist daher unerlässlich, dass der zukünftige Auftragnehmer ein umfangreiches Sortiment vorhalten und auch kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der Lieferfähigkeit aufweisen kann.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung, Montage und Reparatur von Fahrzeugreifen, der Räderwechsel auf dem jeweiligen Gelände der Kreispolizei-behörde Hochsauerlandkreis sowie die Lagerung von saisonal wechselnd nutzbaren Winter- bzw. Sommerrädern in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers.
Die Abholung und Lieferung dieser Reifen bzw. Räder erfolgt durch den Auftragnehmer.
Als Kalkulationsgröße ist aktuell (Stand Oktober 2025) davon auszugehen, dass ins-gesamt 122 Fahrzeuge; davon 57 PKW, 60 Transporter ( u.a. VW Bulli, VW Crafter, MB Vito, MB Sprinter, Hyundai Staria) und 5 Motorräder betreut werden. Eine Prognose über die benötigten Reifen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Laufleistung, Verschleiß, Unfälle, etc.) abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben wer-den.
Im Hinblick auf die Güte dürfen nur solche Reifen angeboten und geliefert werden, die der sogenannten "Erstausrüsterqualität" zuzuordnen sind. Es kommen nur Premiumreifen zum Einsatz.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer die jahreszeitbedingt nicht nutz-, aber noch brauchbaren Fahrzeugreifen bzw. -räder zum vereinbarten Preis abzuholen und in seinen Räumlichkeiten vor Witterungseinflüssen geschützt und der freien Zugänglichkeit entzogen, zu lagern. Die Festlegung, ob Fahrzeugreifen bzw. -räder noch brauchbar sind, trifft allein der Auftraggeber.
Eine Rücknahme von Altreifen ist ebenso Vertragsbestandteil.