Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens einen Vertrag mit einem Auftragnehmer über die Lieferung von Ökostrom für die Zeit vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 zu schließen.
Die Stromlieferung soll an mehrere Abnahmestellen/Marktlokationen (aktuell 91 Stück) des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen erfolgen.
Es ist beabsichtigt, einen All-inclusive-Stromliefervertrag abzuschließen, in dem der Stromlieferant verpflichtet ist, die notwendige Netznutzung mit dem jeweiligen Netzbetreiber vertraglich zu regeln. Die für die Netznutzung an den Netzbetreiber zu zahlenden Netznutzungsentgelte sind Bestandteil des vom Stromlieferanten angebotenen und mit Zuschlagserteilung vereinbarten Strompreises. Die Zahlung der Netznutzungsentgelte an den Netzbetreiber ist Sache des Stromlieferanten.
Die voraussichtliche Abnahmemenge beträgt in Summe für derzeit 91 Abnahmestellen 850.000 Kwh pro Jahr. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um einen Schätzwert als Kalkulationsgrundlage für die Angebotserstellung. Die tatsächliche Abnahmemenge richtet sich nach anfallendem Bedarf und kann den o. g. Schätzwert somit sowohl über- als auch unterschreiten.
Für weitere Details wird auf die Vergabeunterlagen und im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Sitz der Zentrale ist in 48147 Münster.
Die tatsächlichen Erfüllungsorte (aktuell 91 Stück) ergeben sich aus den in dieser Ausschreibung aufgeführten Abnahmestellen, siehe "Anlage 1 - Übersicht Abnahmestellen".
Die geschätzte Gesamt-Abnahmemenge von 850.000 kWh pro Jahr ist lediglich ein Richtwert. Die tatsächliche Menge richtet sich nach anfallendem Bedarf und kann den oben genannten Wert sowohl unter-, als auch überschreiten.
Darüber hinaus erfolgt die Auftragsvergabe des Stromlieferauftrages für die in dieser Ausschreibung aufgeführten Abnahmestellen. Allerdings ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, wonach neue Abnahmestellen in den Stromliefervertrag einbezogen werden können und zu den vereinbarten Strompreisen zu beliefern sind sowie abgehende Abnahmestellen aus dem Stromliefervertrag herausgenommen werden können.
Leistungszeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2028, Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher: Mitte/Spätsommer 2028
Der zu liefernde Strom muss zu 100% aus erneuerbaren Energien bestehen ("Ökostrom").
Etwaige Vergabeverstöße sind durch den Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung durch den Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden. Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen. Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren. Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen. Hinweis Formulare: Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können. Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern). Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme . Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder ggf. fehlerhafte Unterlagen oder Informationen nachzufordern. Ein Nachfordern von Unterlagen oder Informationen, die die (Wirtschaftlichkeits-) Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch unzulässig.
Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB
Keine Nachweise zur Eignung erforderlich (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Rahmen der Eignungskriterien sind keine Nachweise erforderlich.
Einzureichende Vergabevordrucke, Preisblatt und weitere einzureichende Nachweise sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Bezahlung wird nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet. Hierzu wird im Besonderen auf die Vertragsbedingungen des Landes NRW (VB-NRW) verwiesen.
Der Auftragnehmer erbringt die Lieferung / Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Der Auftragnehmer ist nicht nach §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen Anwendung.
Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung / dem Leistungsverzeichnis formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen:- 324_EU_Angebotsschreiben (Formular)- 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular)- 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular)- CSX-59_Eigenerklärung Information zum Bieter - Preisblatt (Vordruck)