Wald und Holz NRW beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern über die Durchführung von hoch- / teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung in den Forstbetriebsbezirken Elberndorf, Hofgingsberg und Lahnhof des Regionalforstamtes Siegen-Wittgensteinabzuschließen. Abgeschlossen wird somit eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmerpool.
Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmerpool über die Durchführung von ca. 1.500 fm (zzgl. Optionen max. 6.000 fm je Jahr) hoch- und teilmechanisierter Holzernte (HMHE / TMHE) inkl. Holzbringung in den staatswaldbewirtschaftenden Forstbetriebsbezirken Elberndorf, Lahnhof und Hofginsberg des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein.
Ein Abruf der Einzelleistungen (Positionen) aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Die Optionsmengen können daher nicht garantiert werden. Es besteht somit keine Abnahmeverpflichtung für die angegebenen Optionsmengen durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe.
Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt auf Grundlage der Rahmenvereinbarung mit einer unbegrenzten Anzahl von Vertragsparteien ("Unternehmerpool") gem. § 21 Abs. 1 VgV über die Dauer von bis zu zwei Jahren. Sämtliche Bieter, die fristgerecht ein vollständiges Angebot abgeben und die Fachkunde und Leistungsfähigkeit erfüllen, werden als Vertragspartei in den "Unternehmerpool" aufgenommen.
Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Der Leistungsbeginn erfolgt nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab dem 15. September 2025. Die Vertragslaufzeit endet mit Auflauf des 14. September 2026. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Jahr, mit einer maximalen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren, bis zum 14. September 2027 vor.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein Jahr, soweit keiner der Teilnehmenden die Kündigung mit einer Frist von spätestens vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit eines Vertragsjahres kündigt.
Kündigt einer der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber oder kündigt der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit einem oder mehreren Auftragnehmern, bleibt der Bestand der Rahmenvereinbarung im Übrigen für alle anderen Vertragspartner unberührt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund das Auftragsverhältnis im Einzelfall als Einzelauftrag, sowie auch die Teilnahme eines Auftragnehmers in der Rahmenvereinbarung kündigen. Im Übrigen wird auf die AGB Forst NRW in ihrer gültigen Fassung verwiesen.
Das formelle Vergabeverfahren ist mit der Zuschlagserteilung auf diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
Das zuständige Regionalforstamt hat seinen Sitz in 57271 Hilchenbach. Die staatlichen Forstbetriebsbezirke (FBB) werden entsprechend in Leistungs- bzw. Erfüllungsorte aufgeteilt. Die Leistungserbringung erfolgt innerhalb des jeweiligen Forstbetriebsbezirkes.
Zur Orientierung werden hierfür die nachfolgenden Anschriften genannt:
Forstbetriebsbezirk ElberndorfElberndorf 257339 Entdtebrück
Forstbetriebsbezirk LahnhofAm Gerkenstein 3759955 Winterberg-Neuastenberg
Forstbetriebsbezirk HofginsbergZum Hohlseifen 12 57271 Hilchenbach
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Der Auftraggeber behält sich vor, von den oben genannten Mengenangaben abzuweichen. Über die Garantiemenge in Höhe von je 1.500 fm o. R. je Vertragsjahr beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge in Höhe von je 6.000 fm o. R. je Vertragsjahr. Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und maximal 6.000 fm o. R. liegen. Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Erfüllung der Garantiemenge von 1.500 fm. Der Auftraggeber behält sich vor, die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum insgesamt auf maximal 7.500 fm o. R. (1.500 fm o. R. Garantie- und 6.000 fm o. R. Optionsmenge) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen. Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.
Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen Teil der Rahmenvereinbarung werden. Besteht daher ein Angebot die formale Prüfung und erfüllt das zugehörige Unternehmen die Eignungsprüfung, wird es in den Unternehmerpool der Rahmenvereinbarung aufgenommen. Die Platzierungen der Angebote erfolgt anhand der eingereichten Angebotspreise.
Leistungszeitraum: 15.09.2025 - 14.09.2026, optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximal 2 Jahren. Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher: Sommer 2026, bzw. bei Nutzung der optionalen Verlängerung: Sommer 2027
Die AGB Forst NRW stellt diverse Anforderungen, sowohl an Auftragnehmer, als auch an die Leistungserbringung in Bezug auf den Umweltschutz.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden. Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen. Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren. Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen. Hinweis Formulare: Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können. Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern). Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme . Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Sämtliche Unterlagen, bis auf die Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes beeinflussen, können nachgefordert werden.
Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB
Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)- KUQS-System- Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo)- von PEFC- und FSC-Deutschland
Der Auftragnehmer hat folgende Befähigung zur Berufsausübung vorzuweisen: Forstwirt oder gleichwertige Qualifikation. Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen. Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass seine Beschäftigten mindestens gemäß der am Ort der Erbringung der Leistung geltenden Tarifverträge entlohnt werden. Es gelten die für Unternehmen bundesweit bzw. in den Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen: a) Bescheinigung über die Anmeldung des Gewerbes (Auszug aus dem Handelsregister), b) Nachweis einer Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes (ausschließlich bei deutschen Unternehmen), c) Nachweis einer gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Institution), d) Nachweis der Anmeldung der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung (ausschließlich bei ausländischen Mitarbeitenden), e) Nachweis über das Bestehen einer ausreichend hohen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden (2.000.000 Euro) sowie Vermögensschäden (500.000 Euro) aufgrund der deutschen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen, f) für eingesetzte ausländische Arbeitskräfte (aus Nicht-EU-Ländern) darüber hinaus die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis eines Arbeitsvisums im Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis) Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen, der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen. - Auflagen zur persönlichen Lage
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Der Auftragnehmer hat die erforderliche Sach- und Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzen fordern oder Referenzen einholen. Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass alle eingesetzten Arbeitskräfte die erforderliche Sach- und Fachkunde zur Durchführung der vereinbarten Forstarbeiten besitzen. Die erforderliche Qualifikation der Arbeitskräfte des Auftragnehmers wird i. d. R. durch den Abschluss der Befähigung zur Berufsausübung vorzuweisen: Forstwirt oder gleichwertige Qualifikation. Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der AGB Forst sowie Bewerbererklärung dazu verwiesen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen, der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen. - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Auftragnehmer hat folgende Nachweise zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß der AGB Forst NRW zu führen: Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen: - RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244) - Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ), - Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus) - KUQS-System - Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo) - von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung. Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen. - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244) - Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ), - Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus) - KUQS-System - Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo) - von PEFC- und FSC-Deutschland - Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate
Die Bezahlung wird nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet. Hierzu wird im Besonderen auf die Vertragsbedingungen des Landes NRW (VB-NRW) verwiesen.
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen: - 324_EU_Angebotsschreiben (Formular) - 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular) - 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular) - Preisblatt (Vordruck) - Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW (Vordruck) Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen: - RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244) - Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ), - Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus) - KUQS-System - Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo) - von PEFC- und FSC-Deutschland
Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber bezieht sich diesbezüglich auf die Regelungen des § 56 GWB. Eine Einreichung optionaler Formulare ist nur erforderlich, insofern Nachunternehmer/Eignungsleiher eingesetzt werden und / oder Sie Ihr Angebot in Form einer Bietergemeinschaft einreichen.