Der Auftragnehmer hat gemäß Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen mit Angebotsabgabe, jedoch spätestens sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, folgende Nachweise für seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen:
-Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
-Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder der Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlagen des AG vorgelegt wird.
-Nachweis, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. Diesen Nachweis wird der Auftraggeber bei einer Auftragssumme von 30.000 Euro für den Bieter, auf dessen Angebot der Zu-schlag erteilt werden soll, als Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
-Nachweis der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen zu sein. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Werden die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt wird das Angebot/der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.